München (epd). Der Cannabis-Konsum in Bayern soll auf Volksfesten, in Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten verboten werden. Als gesetzliche Grundlagen nannte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München den Gesundheits- sowie den Kinder- und Jugendschutz. Laut Bundesgesetz darf in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen kein Cannabis konsumiert werden. In Biergärten und auf Volksfesten sei aber nicht überschaubar, wo sich gerade Minderjährige aufhalten, sodass ein allgemeines Verbot gelten soll.

Der Konsum von Cannabis falle unter das gesetzliche Rauchverbot, stellte Gerlach klar. Dieses gelte bereits in Gaststätten und in Bierzelten. Unter den Cannabis-Konsum sollen auch das Erhitzen und Verdampfen, wie bei E-Zigaretten üblich, fallen. Denn auch die passive Inhalation von Cannabis-Rauch gefährde die Gesundheit Dritter, betonte Gerlach. Außerdem sollen Kommunen eine Verordnungsermächtigung bekommen, um Cannabis-freie Zone einrichten zu können, etwa an touristischen Sehenswürdigkeiten, in Freizeitparks oder Freibädern.

Gerlach legte am Dienstag dem Kabinett einen entsprechenden Maßnahmenkatalog vor. Noch vor Pfingsten soll der Gesetzentwurf vorliegen. Bereits vergangene Woche hatte das Kabinett einen Bußgeld-Katalog präsentiert. Wer in Gegenwart Minderjähriger Cannabis konsumiert, muss demzufolge 1.000 Euro zahlen. Seit 1. April sind in Deutschland der Besitz und Konsum von Cannabis unter Auflagen für Volljährige zum Eigenbedarf erlaubt. Ab 1. Juli können sogenannte Anbauvereinigungen gemeinschaftlich Cannabis anbauen. Bayern hatte die Liberalisierung durch den Bund scharf kritisiert.

Kommentare

Diskutiere jetzt mit und verfasse einen Kommentar.

Teile Deine Meinung mit anderen Mitgliedern aus der Sonntagsblatt-Community.

Anmelden