München (epd). Die bayerische Staatsregierung lehnt eine Änderung der gesetzlichen Regelung bei Schwangerschaftsabbrüchen ab. Sie halte es für unverantwortlich, wenn der entsprechende Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen würde - vor allem in einer Zeit, in der die Gesellschaft ohnehin aufgewühlt sei, sagte Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München. Die jetzige Regelung schaffe gesellschaftlichen Frieden und Konsens.

Die "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin", die für die Bundesregierung Möglichkeiten für eine Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen sollte, empfiehlt in ihrem am Montag vorgestellten Abschlussbericht eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Zumindest Schwangerschaftsabbrüche in der frühen Phase sollen nach ihrer Auffassung erlaubt und nicht mehr im Strafrecht reguliert werden.

Bislang regelt Paragraf 218 im Strafgesetzbuch, dass Abtreibungen grundsätzlich strafbar sind, aber bis zur zwölften Woche straffrei bleiben - nach verpflichtender vorheriger Beratung der Schwangeren. Ulrike Scharf sagte weiter, dass sie aus persönlichen Gesprächen wisse, wie wertvoll diese Beratung für die Frauen sei. Denn die betroffenen Frauen befänden sich in einer "absoluten emotionalen Ausnahmesituation" und bräuchten Hilfe. Die Pflichtberatung sei ergebnisoffen, betonte Scharf.

Bayern setze sich daher dafür ein, dass die "bisherige Regelung so bleibt, wie sie ist", sagte Scharf weiter. Denn die bisherige Regelung betrachte zwei Rechtsgüter - nämlich das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens. Beide seien verfassungsrechtlich geschützt. Das Rechtssystem sehe vor, dass man einen Kompromiss finden müsse, wenn zwei Rechtsgüter miteinander kollidieren. "Dieser Kompromiss ist da", sagte Scharf mit Blick auf den umstrittenen Paragrafen 218.

Deutschlandweit gibt es pro Jahr im Schnitt rund 100.000 Schwangerschaftsabbrüche, in Bayern sind es etwa 12.000.

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