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Dieser Artikel: Ausgabe 04/2012 vom 22.01.2012
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Das uns gesagte Gute

Ein Grundkurs Ethik in 30 Lektionen - Teil 4

Von Friedrich Wilhelm Graf

Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist ... Wirklich auch mir? Und was ist letztendlich das uns vorgegebene Gute?

Was bestimmt das Regelwerk unseres Zusammenlebens?
Foto: Franz Pfluegl/fotolia
   Was bestimmt das Regelwerk unseres Zusammenlebens?

        

Moderne offene Gesellschaften sind von einer großen Vielfalt ganz unterschiedlicher Weltdeutungen, Lebensstile und Vorstellungen guten Lebens geprägt. Was der eine als ein altehrwürdiges heiliges Gebot schätzt, ist für die andere nur Traditionsmüll, der ihre Emanzipation und Selbstbestimmung behindert. Konservative Bilder von Sitte, Anstand und guter Ordnung des gemeinsamen Lebens stehen in starkem Kontrast zu eher liberalen Konzepten des Zusammenlebens der vielen Verschiedenen, in denen zumeist die Freiheit des Einzelnen stark betont wird.

Zu immer neuer moralischer Vielfalt trägt zudem die schnelle Beschleunigung grundlegender sozialstruktureller Wandlungsprozesse bei, allen voran die wirtschaftliche Globalisierung und die damit eng verbundenen weltweiten Wanderungsbewegungen. Nie zuvor in der Geschichte suchten so viele Menschen durch Auswanderung in andere Länder und Regionen ihr Lebensglück zu finden oder mehr Freiheit zu gewinnen wie in der Gegenwart.

Doch wer sein Heimatland verlässt und aus politischen oder wirtschaftlichen Motiven woandershin zieht, bringt ins neue Land, das Aufnahmeland, eben auch seine Ideen, Gebräuche und Moralvorstellungen mit. Dies zeigen schon die Wandergeschichten der Bibel, allen voran die Geschichte der von Gott selbst geleiteten Wanderung der alten Israeliten aus ägyptischer Fremdherrschaft ins gelobte Land. Auch zeigt die Bibel: Migration bringt in aller Regel Konflikte mit sich, weil mehr Verschiedenheit schnell zu mehr Streit führt.

Alles aktuelle Nachdenken über »gut« und »böse« muss dem elementaren moralischen Pluralismus moderner Gesellschaften Rechnung tragen. Menschen sind nun einmal verschieden, und sie dürfen, auch als Christinnen und Christen, in freien Gesellschaften nach den von ihnen selbst für plausibel gehaltenen, als lebensdienlich einleuchtenden ethischen Leitvorstellungen leben. In der pluralistischen Moderne leben heißt: Man kann und man darf aus einem breiten Angebot höchst unterschiedlicher Maximen der Lebensführung auswählen, nach den je eigenen, subjektiven Vorstellungen von guter, gelingender Lebensführung.

Diese individuelle Wahlfreiheit ist unhintergehbar. Sie wird in modernen demokratisch verfassten Rechtsstaaten durch die Rechtsordnung, insbesondere durch die Anerkenntnis vorstaatlicher Menschen- und Grundrechte des Einzelnen, geschützt. Wo Grundrechte gelten, ist moralischer Pluralismus legitim. Dies müssen auch die Kirchen und andere religiöse Organisationen anerkennen, wollen sie nicht hinter das verfassungsmäßig garantierte Individualrecht auf Glaubens-, Gewissens- und Meinungsfreiheit zurückfallen.

Hat die alte biblische Rede, dass uns gesagt ist, was denn gut ist, in einer modernen pluralistischen Gesellschaft ihre Orientierungskraft eingebüßt? Nein, das ist nicht der Fall. Diese Rede kann dabei helfen, sich lebensdienliche Grundunterscheidungen klarzumachen.

Moralischer Pluralismus heißt: In sehr vielen Konfliktfällen menschlichen Lebens werden Menschen, je nach Religion, Konfession und Herkunft, ganz unterschiedliche moralische Überzeugungen vertreten. Aber sie müssen, trotz ihrer moralischen Dissense, zugleich friedlich miteinander leben können. So dürfen wir den fälligen Streit um angemessene, verantwortliche Konfliktlösungen allein argumentativ austragen, im vernünftigen ethischen Diskurs und gewiss nicht gewaltförmig.

»Non vi, sed verbo«, nicht mit Gewalt, sondern allein durch die Überzeugungskraft des Wortes, die Wirkmacht des besseren Arguments, sollen wir, nach Martin Luther und Philipp Melanchthon, unsere religiösen Einsichten und moralischen Überzeugungen vertreten. Nur dann lässt sich, unbeschadet aller moralischen Dissense und Konflikte, eine Kultur des Zusammenlebens entwickeln und fördern, die individuelle Freiheit und damit verbundene Vielfalt ermöglicht und zugleich zivilen Frieden sichert.

Jeder hat seine eigenen Vorstellungen vom Guten

Dazu bedarf es vor allem einer Grundunterscheidung, die sich in den Heiligen Schriften der großen monotheistischen Religionen so noch nicht finden lässt, die aber in den jahrhundertelangen Debatten über die Rechtsvorstellungen und die Ethik der Bibel allmählich entwickelt wurde.

Man muss das Alte wie das Neue Testament historisch lesen. Die in der Bibel gesammelten Erzählungen sind Texte, die zu einer bestimmten Zeit entstanden sind und jeweils einen spezifischen »Sitz im Leben« haben: kein Text ohne Kontext.

In einer konsequent historischen Perspektive zeigt sich: In der Bibel wird der gute väterliche Schöpfergott auch als höchster Gesetzgeber vorgestellt und so die Rechtsordnung, d. h. das Regelwerk des Zusammenlebens, im Willen Gottes selbst verankert - besonders gut zeigen dies die Zehn Gebote, der Dekalog.

Für diese uralten Vorstellungen vom gottgegebenen, göttlichen Recht ist nun entscheidend, dass hier Religiöses, Rechtliches und Moralisches ganz eng miteinander verknüpft sind oder, anders formuliert, nur in ersten vorsichtigen Ansätzen zwischen der Rechtsordnung und der Welt des Moralischen unterschieden wird.

In der alten biblischen Rede von Gottes Gesetz wird auch die Ordnung des politischen Gemeinwesens, das, was wir heute »weltliches Recht« nennen, auf Gottes Willen zurückgeführt, und gerade so, durch religiöse Begründung, gewinnt sie starke Verbindlichkeit. Gerade dies ist die entscheidende Signatur traditionaler, vormoderner Gemeinwesen: Religiöses und Politisches, Moralisches und Rechtliches sind hier weithin eins, lassen sich jedenfalls nicht prägnant trennen und bilden eine relativ dichte, engmaschige und allumfassende Ordnung des Zusammenlebens.

Und genau darin liegt der entscheidende sozialstrukturelle Unterschied zwischen traditionalen, vergleichsweise geschlossenen bzw. homogenen und modernen offenen, eben pluralistischen Gesellschaften: In modernen Gesellschaften ist funktional differenziert, auseinandergetreten, was in traditionalen Gemeinwesen »noch« ganz eng ineinander verworben ist.

Um der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger willen sollen hier Religion und Politik nicht miteinander vermengt und vermischt werden, und die politische Ordnung, die Rechtsordnung soll rein weltlich, säkular sein.

Deshalb reden wir in der Bundesrepublik viel von der »religiös weltanschaulichen Neutralität« des modernen Verfassungsstaates und lehnen theokratische Ordnungen, die Herrschaft irgendwelcher religiöser Gesetze im Staat, wie sie derzeit etwa manche Muslime einklagen, als freiheitsbedrohend ab.

Zugleich wissen wir: Die Unterscheidung von Religiösem und Politischem ist voraussetzungsreich und schwierig; sie lässt sich leichter fordern und beschwören als wirklich durchsetzen. Denn sie zwingt auch dazu, strikt zwischen rechtlichen Verbindlichkeiten und moralischen Sollensvorstellungen zu unterscheiden. Es ist ein großer Unterschied, ob ich gegen eine Rechtsvorschrift verstoße - das ist ein Rechtsbruch - oder gegen moralische Sollensvorstellungen, etwa die Regel, aufrichtig zu sein und andere nicht zu belügen.

Je mehr moralische Vielfalt es in einer offenen Gesellschaft gibt, desto mehr muss man auch über die Frage nachdenken, was denn die vielen verschieden Denkenden und Lebenden miteinander verbindet - das ist die alte Frage danach, was eine Gesellschaft im Innersten zusammenhält. Auch hier ist die Erinnerung ans biblische Motiv, dass mir das Gute gesagt ist, hilfreich.

Jeder hat seine ganz eigene, individuelle Vorstellung vom Guten. Aber zugleich muss er wissen, dass es gemeinsamer Regeln bedarf, um den je eigenen Lebensentwurf verwirklichen zu können. So gilt: Das Gute, das mir gesagt ist, ist der Bestand an Regeln, die unter den Bedingungen des religiösen wie moralischen Pluralismus das zivile Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen.

Das uns allen gemeinsam vorgegebene Gute ist die Rechtsordnung, in der einerseits starke individuelle Freiheitsrechte anerkannt und andererseits prägnante Regeln des respektvollen Umgangs miteinander vereinbart sind.

Denn den Anspruch auf meine individuelle Freiheit nehme ich nur ernst, wenn ich auch die Freiheitsrechte anderer anzuerkennen bereit bin. In aller moralischen Vielfalt und Verschiedenheit muss es auch eine Kultur des Respekts vor den anderen, Fremden geben.

»Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist«. Gut ist es, das Recht anzuerkennen, zu Rechtsgehorsam bereit zu sein und sich immer neu an die Einsicht zu erinnern, dass es in der Vielfalt der ganz unterschiedlichen moralischen Konzeptionen des Guten primär das Recht ist, das ein gemeinschaftliches Gutes darstellt.

 

Friedrich Wilhelm Graf

 

 

  FRIEDRICH WILHELM GRAF (63) ist protestantischer Theologe und Professor für Systematische Theologie und Ethik an der Universität München.

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abgerufen 23.02.2012 - 04:23 Uhr

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