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Dieser Artikel: Ausgabe 34/2010 vom 22.08.2010
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Haben die Zivis ausgedient?

Mit dem Aussetzen der Wehrpflicht müsste auch der Zivildienst ausgesetzt werden

Von Susanne Petersen

Am 1. September beginnt für viele Unternehmen das neue Ausbildungsjahr, und wieder einmal wird die Klage laut: Die jungen Leute seien unpünktlich, unzuverlässig und besitzen keine Allgemeinbildung, kurz: Sie seien nicht ausbildungsreif.

Wer aber ausbildungsreif sein soll, braucht erst mal ein gewisses Maß an Bildung. Das könnte künftig, wenn es nach Arbeitsministerin Ursula von der Leyen geht, von einer Chipkarte kommen. Diese Karte soll Nachhilfeunterricht, Fußballverein und Musikschule möglich machen, wenn dafür im Elternhaus kein Geld oder kein Interesse vorhanden ist. 500 Millionen Euro sind dafür ab 2011 im Bundeshaushalt vorgesehen - freiwillig gibt die Regierung dieses Geld nicht aus: Das Bundesverfassungsgericht hat angeordnet, die Teilhabechancen benachteiligter Kinder zu verbessern.

Zuerst sollen nur Kinder aus Hartz-IV-Familien die Bildungs-Chipkarte bekommen. Wichtig: Das Karten-Guthaben wird nicht von den Regelleistungen des Hartz-IV-Satzes abgezogen, sondern kommt obendrauf. Kritiker befürchten aber eine Stigmatisierung: Wer mit der Karte zahlt, outet sich als Hartz-IV-Empfänger.

Deswegen ein Blick nach Stuttgart, von wo das Vorbild für die Bundes-Chipkarte kommt. Dort haben generell alle Familien mit einem Einkommen bis zu 60.000 Euro brutto Anspruch auf eine »Familiencard« pro Kind, die die Stadt derzeit jährlich mit einem Guthaben von 60 Euro auflädt. Zusätzlich bekommen alle Hartz-IV-Empfänger eine »Bonuscard«, bei deren Vorlage viele Kinos, Schwimmbäder oder Musikschulen Rabatte gewähren. Alle hantieren also mit Karten, das Problem Diskriminierung fällt weg.

Es taucht aber an einer anderen Stelle des Berliner Modells wieder auf: In Stuttgart können sich Karteninhaber frei aussuchen, bei welchen der 240 Kooperationspartner sie ihr Guthaben einlösen. Berlin will hingegen, dass das Fördergeld nur für einen bestimmten Bildungszweck verwendet wird, der für jedes Kind individuell festgelegt werden soll - nach Absprache zwischen Eltern, Lehrern und dem »Familienlotsen« im Jobcenter. Das gebiert ein neues Bürokratie-Monster und reicht in den geschützten Raum der Familie hinein: ob der Sohn Mathe-Nachhilfe braucht oder ob ihm der Schwimmverein besser täte, können Eltern, die von Hartz-IV leben, nicht mehr allein entscheiden.

Um Kinder zu fördern, ist die Chipkarte keine schlechte Idee. Das Stuttgarter Modell geht aber weit genug: Es hält den Verwaltungsaufwand gering, gibt durch die Auswahl der Kooperationspartner die Zielrichtung vor und überlässt ansonsten den Erziehungsberechtigten die Entscheidung darüber, was ihrem Kind guttut und Spaß macht. Viele der von den Unternehmen vermissten »weichen Fähigkeiten« lernt man im Zweifelsfall auch auf dem Bolzplatz.

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abgerufen 04.02.2012 - 06:42 Uhr

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