Thron und Altar
Glaubenskurs Teil 39: Bußgang zu Canossa - der abendländische Kampf um die Trennung von Kirche und Staat
Von
Tilmann Haberer
Der Gang nach Canossa war ein wichtiger Meilenstein im Investiturstreit. Im 12. Jahrhundert stritten Kaiser und Papst um die Macht der Kirche, so zum Beispiel über das Recht der Einsetzung von Bischöfen und Äbten in ihre Ämter. Wie viel Nähe zum Staat braucht die Kirche heute?
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 Historiengemälde »Heinrich vor Canossa« von Eduard Schwoiser, 1862.
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Ein Januartag im Jahr 1077. Steil ragt die Burg von Canossa in Oberitalien auf. Vor den Toren steht ein Mann, barfuß, in ein wollenes Büßergewand gehüllt: Heinrich IV., des Heiligen Römischen Reiches König. Alle Insignien seiner Macht hat er abgelegt, ohne seinen Purpurmantel, ohne Krone und Schwert steht er da, den ganzen Tag. Die Tore bleiben verschlossen. Am nächsten Tag dasselbe Bild. Wieder steht der König in Büßerpose vor dem Tor, wieder wird ihm nicht geöffnet. Endlich, am dritten Tag, darf er eintreten. Zur Burgkapelle wird er geführt. Dort wirft er sich mit ausgebreiteten Armen mit dem Gesicht auf den Boden und bleibt liegen - so lange, bis ihm gestattet wird, sich zu erheben. Wer hat das Recht, dem König zu befehlen? Es gibt nur einen auf der Welt, dem dies gestattet ist: Gregor VII. mit dem Beinamen »der Große«, der Bischof von Rom, »Stellvertreter Christi auf Erden«, Oberhaupt der heiligen katholischen Kirche, der Papst. Huldvoll und herablassend nimmt er die Buße des Königs an und hebt den Bann auf, den er über ihn verhängt hatte.
SO JEDENFALLS STELLTE SICH die romantische, deutschnationale Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts die Ereignisse vor, die sich im Januar 1077 in Oberitalien zugetragen haben. Der deutsche König und spätere Kaiser liegt vor dem Papst im Staub oder gar im Schnee - das war die tiefste Demütigung, der Historiker Johannes Fried nennt die Szene »geradezu ein nationales Trauma«.
Was war geschehen? Der Streit hatte sich daran entzündet, dass Heinrich den Erzbischof von Mailand eingesetzt hatte, und nicht genug damit: Der neue Oberhirte war zuvor vom Papst exkommuniziert, das heißt aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen worden.
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 Tizian, »Johannes der Täufer«, 16. Jh., Venedig.
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Es war damals durchaus üblich, dass Könige und Kaiser Bischöfe einsetzten, so wie ein Patron damals den Pfarrer seiner Patronatskirche frei wählen konnte. Dieses Verfahren nannte man Laieninvestitur, weil die Bischöfe durch nicht geweihte, also Laien, eingesetzt (investiert) wurden. Nur hatte sich seit dem Amtsantritt des Papstes Gregor VII. Entscheidendes geändert. In einem Schreiben, das ursprünglich wohl gar nicht zur Veröffentlichung vorgesehen war, sondern eher als Gedächtnisstütze für den Papst diente, hatte Gregor über die Stellung des Papstes reflektiert. In diesem sogenannten »Dictatus Papae«, dem »Diktat des Papstes«, findet sich unter anderem der Satz, »dass er (der Papst) allein Bischöfe absetzen und wieder einsetzen kann« und, noch brisanter, »dass es ihm erlaubt ist, Kaiser abzusetzen«. Es ging also um die Frage: Wer hat im Heiligen Römischen Reich die höchste Macht? Der Kaiser oder der Papst?
Diese Frage ist bezeichnend für das Hochmittelalter. In dieser Epoche herrschte ein streng hierarchisches Weltbild. Die Gesellschaft war in Stände gegliedert und aufgebaut wie eine Pyramide der Macht: Es gab zahlreiche Fürstentümer und kleinere Königreiche, die jeweils von ihrem Fürsten regiert wurden. Über ihnen stand der deutsche Kaiser, so wie der Papst über den Bischöfen stand, die die Diözesen leiteten. Über alle aber regierte nur einer: Gott. Auch der deutsche Kaiser stand unter Gottes Gesetz, er hatte all seine Macht von Gott verliehen bekommen, er war Kaiser »von Gottes Gnaden«. Das verlieh ihm einerseits fast eine unumschränkte Machtfülle, andererseits war auch der Kaiser dadurch prinzipiell kritisierbar, auch er musste sich an Gottes Geboten messen lassen.
DIE FRAGE WAR JETZT NUR: Wie geschieht dies? Ist der König unmittelbar von Gott abhängig? Oder kann auch er nur durch die Vermittlung eines katholischen Priesters zu Gott gelangen und von Gott die Gnade erhalten? Für Papst Gregor war es klar: Der König ist zwar von Gottes Gnaden eingesetzt, aber der Papst steht näher bei Gott, er ist Gottes Stellvertreter auf Erden, mithin über aller weltlichen Macht angesiedelt.
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 Christus als Pantokrator aus der Kirche Sant Climent de Taüll in Katalonien (1220).
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Es ging also nicht (nur) um die persönliche Machtausübung, um den Kampf zwischen zwei starken Männern um den Herrschaftsanspruch. Papst Gregor war Teil einer großen Reformbewegung, deren Anliegen es war, die Kirche freier von weltlichen Einflüssen zu machen. Und das hieß: Die Laieninvestitur gehörte dringend abgeschafft, denn ein weltlicher Fürst darf nie einen geistlichen Fürsten einsetzen, weil er ihm nachrangig ist. Der König sah das verständlicherweise anders. Schon seit Hunderten von Jahren hatten seine Vorgänger die Bischöfe nach Belieben berufen.
Bezeichnend das Schreiben, das Heinrich an Gregor sandte, nachdem dieser ihm den Bann angedroht hatte: »Ich, Heinrich, durch die Gnade Gottes König, sage dir mit allen meinen Bischöfen: Steige herab, steige herab (vom Papstthron), du auf ewig zu Verdammender!« Er wagte es, den Papst selbst zum Rücktritt aufzufordern. Für Gregor kam das einer Gotteslästerung gleich, ihm blieb praktisch nichts anderes übrig, als Heinrich den Kirchenbann aufzuerlegen. Gleichzeitig entband er alle Vasallen und Lehnsherren von ihrem Treueeid gegenüber dem König. Das machte die Lage für Heinrich brenzlig, und als die oppositionellen Fürsten ihn vor ein Tribunal zitieren wollten, zog er es vor, gegenüber dem Papst klein beizugeben.
Wie auch immer die historischen Abläufe dann im Einzelnen waren: Das Problem, das sich in dieser Episode der Geschichte zeigt, hat die Gemüter schon immer bewegt: Wie verhalten sich Kirche und Staat, religiöse und weltliche Macht zueinander?
Schon im Alten Testament taucht diese Frage immer wieder auf, doch sie findet keine eindeutige Lösung. Die Könige sind einerseits von Gott eingesetzt. Doch die Propheten stellen sich ihnen oft genug im Namen Gottes entgegen. Samuel konfrontiert Saul, weil der Gottes Gebot nicht eingehalten hat. Nathan geht zu König David, als ruchbar wird, dass dieser einen seiner Offiziere hat töten lassen, um an dessen Frau heranzukommen. Furchtlos hält Nathan dem König sein Fehlverhalten vor Augen, David erkennt seinen Frevel und bereut. Später kritisieren Propheten wie Jesaja und Jeremia offen die Bündnispolitik der Könige, und noch Johannes der Täufer wandert ins Gefängnis und wird schließlich hingerichtet, weil er die üblen Machenschaften des Königs Herodes anprangerte.
Jesus äußert sich kaum zu der Frage, wie das Verhältnis von geistlicher und weltlicher Macht zu gestalten sei. Diese Frage interessiert ihn nicht, weil es ihm um das anbrechende Reich Gottes geht, das ohnehin alle menschliche Herrschaft überflüssig machen wird. Ähnlich desinteressiert an politischen Fragen ist die Urgemeinde. Paulus stellt fest, dass die »Obrigkeit« von Gott eingesetzt ist, aber auch für ihn ist das Thema alles andere als zentral. Viel wichtiger ist ihm, dass seine Glaubensgeschwister Gott die Ehre geben, die ihm allein zusteht (Römer 13,1-7). In den ersten dreihundert Jahren, als die Christen im Römischen Reich eine verfolgte Minderheit bildeten, sahen sie ihm Staat ohnehin im Wesentlichen die widergöttliche Macht, die »Hure Babylon« und »das Tier aus dem Abgrund« (Offenbarung 17,5 und 8).
Das änderte sich radikal, als Kaiser Konstantin im Jahr 380 das Christentum zur Staatsreligion beförderte. Aus der verfolgten Untergrundkirche wurde die Reichskirche - mit dem Kaiser als oberstem Oberhaupt. Das hatte seinen Preis: Die Kirche wurde in den Staatsapparat eingegliedert, die Theologie änderte sich von Grund auf. Hatte Paulus noch »allein Jesus Christus, den Gekreuzigten« verkündigt (1. Korinther 2,2), wurde Christus nun in den prachtvollen Basiliken als »Pantokrator« dargestellt, als Weltenherrscher.
Damit war die Problemstellung gegeben: Wie verhält sich der arme Jesus, der sich aus der Welt hinausdrängen lässt, zu weltlicher Macht? Lässt sich aus dem Satz im Glaubensbekenntnis: »Er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters« ableiten, dass die Kirche zur Rechten des Kaisers zu sitzen hat - und schließlich sogar über dem Kaiser steht, als oberster weltlicher Herrscher? Diesen Anspruch formulierte zum ersten Mal einer der Nachfolger des Papstes Gregor, Innozenz III. (Papst von 1198-1216).
Luther stellte die weltliche Macht des Papstes infrage
Bewegungen wie die Katharer in Südfrankreich, aber auch Franziskus von Assisi und seine Nachfolger, die Franziskaner, kritisierten diesen Anspruch heftig und wurden dafür teilweise blutig verfolgt. Es dauerte bis zur Reformation und bis zur Aufklärung, bevor die weltliche Macht des Papstes eindeutig beschnitten und er auf seine geistlichen Aufgaben zurückgeworfen wurde.
Martin Luther machte die Landesherren zwar formal zur obersten Autorität in den neu gegründeten Landeskirchen und gab ihnen »behelfsweise« bischöfliche Funktion. Er unterschied aber deutlich zwischen »geistlichem« und »weltlichem Regiment«, die Gott beide eingesetzt hat, um das Zusammenleben der Menschen, die Sünder sind, zu regeln. Seine Zwei-Reiche-Lehre besagt, dass Gott die weltliche Obrigkeit eingesetzt habe, um unter den Menschen Ordnung zu schaffen und das Recht durchzusetzen - falls notwendig, auch mit Gewalt.
Deshalb ist der Christ dem Staat zum Gehorsam verpflichtet und muss beispielsweise auch Kriegsdienst leisten, wenn der Staat dies fordert. Die Kirche dagegen hat die Aufgabe, die Menschen zum Glauben an Christus zu führen und ihnen die Vergebung Gottes zuzusprechen. Wo der Staat dies verhindert, ist Widerstand erlaubt und notwendig. Beide Regimenter dürfen jedoch nicht vermischt werden. In den folgenden Jahrhunderten waren es vor allem die staatstragenden Teile der Zwei-Reiche-Lehre, die geschichtliche Wirkung entfalteten. Das Luthertum war die meiste Zeit seiner Geschichte national-konservativ, monarchistisch und antidemokratisch eingestellt, selbst im Dritten Reich kam aus den Reihen der Lutheraner wenig Widerstand gegen den offenkundig ungerechten Staat.
Die Bekennende Kirche hingegen formulierte auf ihrer Bekenntnissynode in Barmen 1934 sehr eindeutig: »Der Staat hat die Aufgabe, in der noch nicht erlösten Welt unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen.« Der Schweizer Theologe Karl Barth, der an der Barmer Theologischen Erklärung federführend beteiligt war, ging von der Königsherrschaft Christi aus, die auf die weltlichen Verhältnisse ausstrahlen sollte. Die »Christengemeinde« lebt aus dem Wort Gottes und gestaltet von daher das Leben der »Bürgergemeinde« von innen her mit. Daher hat die Kirche auch das Recht und die Pflicht, den Staat zu kritisieren, wie einst die Propheten Israels Könige kritisierten.
Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche bleibt problematisch. Die Evangelische Kirche versucht seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, mit Denkschriften den demokratischen Prozess mitzugestalten. Das ist ihr mit der Ost-Denkschrift von 1965 gelungen, die wesentlich mit zur Versöhnung mit den östlichen Nachbarn beitrug. Keinesfalls aber darf die Kirche den Anspruch erheben, dem Staat Anweisungen zu geben. Denn wie die Regierenden sind auch die Menschen in der Kirche Suchende, unterwegs zur Wahrheit und nie im Besitz der vollen Wahrheit. Christen sind nach Martin Luther immer Gerechte und Sünder zugleich. Deshalb dürfen sie sich nicht über die anderen erheben und die Führung beanspruchen. Ein »Gottesstaat« auf Erden ist für evangelische Christen nicht denkbar. |
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