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Dieser Artikel: Ausgabe 50/2009 vom 13.12.2009
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Mutig, aber nicht halsbrecherisch

Hans Meisers Brief an den Reichsfinanzhof von 1943 und der Antisemitismusvorwurf


Hans Meiser (1881-1956) schrieb im Jahr 1943 einen Brief an den Reichsfinanzhof, der heute als Beleg für den Antisemitismus Meisers gilt. Der Erlanger Theologieprofessor Lukas Bormann hat sich den Vorgang genauer angeschaut.

Die Akte des Reichsfinanzhofs über die Rechtsbeschwerde der Württembergischen Bibelanstalt.
Foto: Archiv Bormann
   Die Akte des Reichsfinanzhofs über die Rechtsbeschwerde der Württembergischen Bibelanstalt.

        

Gegen Kriegsende begannen kirchliche Stellen Dokumente zu sammeln, die die Unterdrückung der evangelischen Kirche durch die NS-Diktatur belegen sollten. Der Kreisdekan von Bayreuth legte in seinen »Zeitspiegel 1933-1945« neben Berichte über SS-Männer, die vor Pfarrhäusern randalierten, die Kopie eines Briefs des Landeskirchenrats an den Reichsfinanzhof (RFH) vom 17. September 1943. In den sechziger Jahren erkundigte sich ein Forschungsinstitut nach dem zugehörigen Aktenbestand des RFH, um herauszufinden, »über welche Hintertüren der nationalsozialistische Staat die Kirchen bekämpfte«. Im Jahr 2006 hingegen wurde das Schreiben Meisers an die Öffentlichkeit gebracht, um zu belegen, dass Landesbischof Hans Meiser eines ehrenden Gedenkens nicht länger würdig sei.

Bischof Hans Meiser.
Foto: sob
   Bischof Hans Meiser.

Trotz dieser intensiven identitätspolitischen Nutzung des Dokuments ist eine umfassende Auswertung der Archivbestände bis heute ausgeblieben (Bild oben). Was war damals geschehen?

Die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs hatte sich gemäß §1 Steueranpassungsgesetz von 1934 an der »nationalsozialistischen Weltanschauung« zu orientieren. 1937 wurde der berüchtigte Senat VIa des RFH als Instrument zur Durchsetzung der NS-Weltanschauung im Finanzwesen eingerichtet. Den Vorsitz hatte seit 1935 der überzeugte Nationalsozialist und Präsident des RFH Ludwig Mirre inne.

Auszug aus der Begründung des Entscheids des Senats VIa des RFH, 17.3.1943.
Foto: Archiv Bormann
   Auszug aus der Begründung des Entscheids des Senats VIa des RFH, 17.3.1943.

        

Im März 1943 behandelte dieser Senat den Widerspruch der Württembergischen Bibelanstalt gegen ungewöhnliche Steuerforderungen, die sich aus dem Entzug der Gemeinnützigkeit ergaben. Das Gebaren der Bibelanstalt stehe mit der NS-Weltanschauung nicht im Einklang, hieß es dort, denn die Verbreitung der Bibel in der »Heidenmission« bezwecke die »Bekehrung fremdrassiger Menschen« und das Alte Testament verherrliche »die jüdische Rasse«. Der RFH folgte dieser Sichtweise und ergänzte in seiner Begründung, dass das »nationalsozialistische deutsche Volk« mit dem Judentum »einen Kampf auf Leben und Tod« führe (Bild Mitte). Die Bibelanstalt legte daraufhin im April 1943 ein Gutachten der Theologischen Fakultät Tübingen vor, das diese Behauptungen widerlegen sollte. Dies blieb ohne Erfolg. Im Mai 1943 wurde der Entscheid des RFH rechtsgültig und die Begründung im Reichssteuerblatt veröffentlicht.

Im Mai und Juni 1943 besprachen die Bischöfe Theophil Wurm, August Marahrens und Meiser mehrfach die Gesamtlage, die durch die rassistische Ausgrenzungspolitik des NS-Staates für die Kirche, für »Nichtarier« und für Juden entstanden war. Eine Folge dieser Gespräche war das Schreiben Wurms an Hitler vom 16. Juli 1943, in dem er gegen die Ermordung der Juden protestierte. Meiser sei bereit gewesen zu unterschreiben, berichtet Wurm in seinen Memoiren. Auch das Vorgehen gegenüber dem RFH wurde abgestimmt. Am 10. Juli 1943 schrieb Wurm an den RFH, dann einige weitere Personen und abschließend Meiser (Bild unten).

Schreiben des Landeskirchenrats, gez. Meiser, 17. 9. 1943.
Foto: Archiv Bormann
   Schreiben des Landeskirchenrats, gez. Meiser, 17. 9. 1943.

        

Die Bibelanstalt, die Tübinger, Wurm, Meiser und die anderen Protestschreiber versuchten ihre Position so zu formulieren, dass sie einerseits deutlich als Widerspruch gegen die Entscheidung des RFH erkennbar wurde, andererseits aber nicht die Schlussfolgerung zulassen sollte, dass die Autoren Staatsfeinde seien. Um zu widerlegen, dass im AT die »jüdische Rasse« verherrlicht werde, führten sie aus, dass im AT nach christlicher Sicht »Gott allein verherrlicht« werde. Meiser brachte auf dieser Linie vor, dass die Kirche nicht das »Judentum von heute« wohl aber das »Volk des AT« als auserwähltes Volk betrachte. Dies seien aber Glaubensüberzeugungen, die sich der Rechtsprechung entzögen. Meiser argumentierte durchaus auch provokativ. Er verwies auf die zu erwartenden Reaktionen des Auslands, sprach dem Gericht »jede Sachkenntnis« ab und berief sich auf die Gewissens- und Bekenntnisfreiheit. Zum Schluss betonte Meiser, dass die evangelische Kirche weiterhin die gesamte Bibel in Deutschland und auch bei der Mission in »fremden Sprachen« mit gutem Gewissen verbreiten werde.

Der geschilderte Vorgang macht deutlich, dass Meiser 1943 wie bereits 1926 aufgrund äußeren Drucks die Rassenthematik aufgriff. Er wandte sich im Kriegsjahr 1943 mutig, aber nicht halsbrecherisch gegen den NS-Staat, der den rassistischen Antisemitismus zum Staatsziel und jeden Gegner dieser Politik zum Staatsfeind erklärt hatte.

 

Kirche und Nationalsozialismus

Kirche und Nationalsozialismus (Bild: Dietrich Bonhoeffer und »Reichsbischof« Ludwig Müller)

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Lukas Bormann

 


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abgerufen 09.02.2012 - 00:39 Uhr

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