Religionsfreiheit versus Neutralitätsgebot?
Berliner Gericht erlaubt muslimisches Gebet an Schulen
Von
Lutz Taubert
In der muslimischen Türkei ist es verboten, in der Schule zu beten. Das Prinzip des türkischen Laizismus, der strengen Trennung von Religion und Staat, steht dem entgegen. In Berlin-Kreuzberg aber ist das Gebet gen Mekka erlaubt. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte sich aufgrund der Klage eines 16-jährigen muslimischen Gymnasiasten mit islamischen Mittagsgebeten an Schulen befasst und - aus Gründen der Religionsfreiheit - diese zugestanden. Und auch mit dem Hinweis, dass für einen gläubigen Muslim die Gebetszeiten einen hohen Stellenwert hätten und deshalb man von einem Strenggläubigen nicht erwarten könne, grundsätzlich nur außerhalb der Schulzeiten zu beten.
Wenn wir von einem Rechtsstreit reden, dürfen wir auch mit kriegerischen Vokabeln dies deuten: Am Ende also siegte die Religionsfreiheit über die religiöse Neutralität, zu der Schulen verpflichtet sind. Oder aber, weniger martialisch ausgedrückt: Zwei Rechtsgüter wurden gegeneinander abgewogen, und eines wog schwerer. Es ist bemerkenswert, dass die Kirchen, die Bundestagsfraktion der Unionsparteien und zum Beispiel auch der bayerische Kultusminister Spaenle das Religionsurteil begrüßen, während die Berliner Schulverwaltung eines rot-roten Senats, eine türkische Frauenrechtlerin und Grünenpolitiker das Urteil aus Gründen kritisieren, die man sich anhören sollte.
Kritiker nennen das Urteil »integrationspolitisch falsch«. Der Bürgermeister von Neukölln, in dessen Schulen das Urteil nunmehr quasi umgesetzt wird, fürchtet eine »Verfestigung von Parallelgesellschaften«. Der Berliner Landeselternverband meint, dass »die bereits jetzt erkennbar nachlassende Integrationsbereitschaft bei muslimischen Schülern« nun noch mehr abnimmt.
Das Urteil (und der Streit darüber) zeigt ein weiteres Mal, wie schwer wir uns im Umgang mit den Muslimen tun. Nicht nur in Berlin oder Deutschland, vielmehr europaweit! Das Kopftuch, das die Muslima trägt: Symbol der Religionsfreiheit oder der Unterdrückung? Und immer geht es um die öffentliche, ja womöglich demonstrative Wirkung einer religiösen Handlung in den säkularen Raum hinein. Und genau da reibt sich Freiheit an strikter Neutralität.
Insofern ist die Einschränkung der Berliner Richter ein wesentlicher Teil des »Gebetsurteils«. Danach hat sich das Gebet in den organisatorischen Schulbetrieb einzufügen, findet in Pausen statt, stört - auf gut deutsch - die Andersgläubigen nicht.
Dann, und nur dann, ist das Urteil ein guter Sieg für die Religionsfreiheit. Und kann mit Gelassenheit hingenommen werden. Ob die Integration in Neukölln und anderswo gelingt, entscheidet sich jedenfalls nicht am Mittagsgebet eines einzelnen muslimischen Schülers. |
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