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Dieser Artikel: Ausgabe 26/2009 vom 28.06.2009
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Das Gesetz muss sich bewähren

Patientenverfügung: Der schriftliche Wille gilt

Von Benjamin Lassiwe

Für die Kirchen ist dieses Ergebnis ein Desaster. Ausgerechnet der Gesetzesentwurf des SPD-Abgeordneten Joachim Stünker, der von Protestanten wie Katholiken in den letzten Monaten einhellig kritisiert wurde, wird im Bundestag beschlossen: Künftig haben Patientenverfügungen Gültigkeit, unabhängig von der Krankheitsphase, in der sich der Patient befindet. Wenn ein Mensch bewusstlos ist und festgelegt hat, dass er in diesem Fall keine weitere Behandlung wünscht, haben sich die Mediziner danach zu richten - egal, aus welchem Grund er eigentlich bewusstlos ist.

Dabei ist es durchaus positiv, dass der Bundestag jetzt endlich ein Gesetz zu den Patientenverfügungen beschlossen hat. Rund sechs Millionen Menschen in Deutschland haben solch ein Dokument bereits augesfüllt - sie können sicher sein: Ihr Wille gilt.

Doch gerade der Stünker-Entwurf öffnet Tür und Tor und ist insofern ein ethischer Problemfall: Bei Wachkomapatienten, wo immer wieder auch von Fällen berichtet wird, bei denen Menschen nach vielen Jahren plötzlich wieder zu sich kamen, wird die Beatmung und Versorgung künftig eingestellt, wenn eine entsprechende Verfügung vorliegt.

Eine Gewähr dafür, dass der Patient das dann tatsächlich will, hat natürlich niemand. »Patientenverfügungen legen einen Menschen in der Situation des Sterbens auf das fest, was er früher einmal schriftlich niedergelegt hat«, sagt der Heidelberger Theologe Wilfried Härle. Womit er auf einen wichtigen Punkt hinweist, den alle Besitzer einer Patientenverfügung kennen sollten: Ändert sich die eigene Einstellung zu Tod und Sterben, sollte man nicht zögern, auch die Patientenverfügung umzuändern.

Aber wäre es nicht besser gewesen, wenn sich die kirchliche Position zu den Patientenverfügungen durchgesetzt hätte - und es am Ende gar keine Regelung gegeben hätte? Vielleicht. Denn beim Sterben gibt es keine letzten Sicherheiten, das haben die Diskussionen der letzten Jahre eindrucksvoll gezeigt. Doch hätte der Bundestag nun auf eine Gesetzesregelung verzichtet, hätten die Parlamentarier auch allen Menschen vor den Kopf gestoßen, die bereits eine Patientenverfügung ausgefüllt haben.

Aber die Verwendung von Konjunktiven nach dem Motto »hätte, wäre, wenn« hilft hier nicht weiter. Denn das Gesetz ist nun beschlossen. Auch die Kirchen werden damit leben müssen. Doch sie werden hoffentlich genau beobachten, wie sich die Neuregelung in der Praxis nun bewährt - denn auch bioethische Entscheidungen sind korrigierbar, wie die Neuregelung der Spätabtreibungen kürzlich eindrucksvoll bewiesen hat.

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abgerufen 03.09.2010 - 03:41 Uhr

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