Da sagte der Arzt: Das lohnt sich nicht
Beim Thema Spätabtreibungen geht es um das christliche Menschenbild - Debatte im Bundestag
Nach monatelangen Beratungen setzt der Bundestag noch vor Weihnachten, am 18. Dezember, das Thema Spätabtreibung auf die Tagesordnung.
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Wodicka
 Wenn die Diagnose »negativ« ausfällt: Frauen vor der Frage einer Spätabtreibung.
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Wenn einer Schwangeren eine Gefahr fürs Leben droht, oder eine »schwerwiegende Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustands« der Mutter zu befürchten ist, können in Deutschland auch nach der 13. Schwangerschaftswoche Abtreibungen durchgeführt werden - also zu einem Zeitpunkt, an dem das Kind bereits außerhalb des Mutterleibs lebensfähig ist. Bis zu 3000 Fälle pro Jahr verzeichnet das Statistische Bundesamt in Wiesbaden.
Immer mehr Bundestagsabgeordnete wollen diesen Zustand ändern. Denn der Verdacht besteht, dass auch eine mögliche Behinderung des Kindes als »schwerwiegende Beeinträchtigung des seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren« gewertet wird, und wegen einer zu erwartenden Behinderung Abtreibungen vorgenommen werden.
So einen Fall hat die SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese, die auch der EKD-Synode angehört, in ihrem unmittelbaren Freundeskreis erlebt. »Da sagte der Arzt: Das lohnt sich nicht«, erinnert sich die Politikerin. Die Eltern entschieden sich, das behinderte Kind dennoch zu bekommen. Vor kurzem feierte es den ersten Geburtstag. »Das hat mich dazu gebracht, mich an dieser Stelle zu engagieren.« Wenn es um Spätabtreibungen geht, sei schließlich immer von »Wunschkindern« die Rede, argumentiert die Abgeordnete. »Die Eltern haben sich entschieden, denn die normalen Fristen für eine Abtreibung sind dann ja schon vorbei.«
Ähnlich argumentiert der CSU-Familienpolitiker Johannes Singhammer (München). Er hat zusammen mit der früheren Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) einen Gruppenantrag ins Parlament eingebracht, der bislang 200 Unterstützer gefunden hat. Fast alle kommen aus den Reihen von CDU und CSU, doch wie bei ethischen Themen üblich, wird der Bundestag am 18. Dezember, wenn das Thema Spätabtreibung auf der Tagesordnung steht, ohne Fraktionszwang debattieren.
Dabei wird es vorrangig um eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes gehen: Singhammer und Schmidt wollen erreichen, dass Ärzte bei Abtreibungen ab der dreizehnten Woche eine intensive medizinische und psychische Beratung zu den Folgen einer Abtreibung leisten müssen. »Wir wollen ein Beratungsrecht der schwangeren Frau und eine Beratungspflicht des behandelnden Arztes«, sagt Singhammer. Außerdem sieht der Antrag eine Bedenkzeit von drei Tagen zwischen der Diagnose und der Abtreibung vor, und fordert eine genaue statistische Dokumentation von Abtreibungen.
Einen anderen Gruppenantrag bringen mit der SPD-Familienpolitikerin Kerstin Griese und der grünen Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt zwei EKD-Synodale ein. Sie treten ebenfalls für die Bedenkzeit ein, fordern aber einen Verzicht auf die von Singhammer vorgeschlagene genaue Dokumentation, »um die Anonymität der Frauen zu wahren«, so Griese. Statt der von Singhammer geforderten Beratung durch Ärzte sollten die betroffenen Frauen eine ergebnisoffene psychosoziale Beratung durch Beratungsstellen und Behindertenverbände erhalten. »Wir wissen, dass immer mehr Kinder mit Down-Syndrom gar nicht mehr zur Welt kommen«, sagt Katrin Göring-Eckardt. Doch auch das Leben mit Behinderung könne lebenswert sein. Besonders eine Beratung durch Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen könne Eltern die Angst davor nehmen.
Ändern will das Schwangerschaftskonfliktgesetz auch die FDP. In einem federführend von der Abgeordneten Ina Lenke erarbeiteten Antrag fordern die Liberalen ebenfalls die dreitägige Bedenkzeit. Außerdem will die Fraktion den Ärzten vorschreiben, dafür Sorge zu tragen, dass der Schwangeren ein Angebot der psychosozialen Beratung gemacht wird. Der Arzt soll darauf hinwirken, dass die Schwangere dieses Beratungsangebot auch wahrnimmt, heißt es in dem Gesetzesantrag. Die von Singhammer geforderte genaue Statistik lehnen die Abgeordneten jedoch ab.
Debatte vor Wahlkampf
Schließlich steht noch ein vierter Antrag auf der Tagesordnung des Parlaments. Die SPD-Familienpolitikerin Christel Humme und große Teile ihrer Fraktion unterstützen einen Entschließungsantrag, der sich zwar ebenfalls für eine verbesserte Beratung von Frauen vor einer Spätabtreibung einsetzt, im Gegensatz zu den übrigen Anträgen aber keine Gesetzesänderung zur Folge haben soll. Denn aus Sicht etwa der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Karin-Evers Meyer (SPD), reiche die gegenwärtige Gesetzeslage völlig aus. Und auch die Organisation pro Familia kritisierte insbesondere den Singhammer-Antrag als Einmischung des Staates in die privaten Angelegenheiten der Frauen und obrigkeitsstaatlichen Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patientin.
Doch zumindest die drei Anträge, die eine Gesetzesinitiative fordern, liegen dicht beieinander. Alle Beteiligten haben einen Handlungsbedarf erkannt, sagt Singhammer. So wie Griese und Göring-Eckardt geht er davon aus, dass es nach der ersten Lesung der Gesetzesanträge am 18. Dezember weitere Gespräche geben wird. Allen Beteiligten ist es wichtig, das Problem der Spätabtreibungen anzugehen, bevor im nächsten Jahr der Bundestagswahlkampf beginnt. | INFO
Auch die EKD hat sich in der Debatte um Spätabtreibungen positioniert. Der Bevollmächtigte des Rates der EKD am Sitz von Bundestag und Bundesregierung, Prälat Stephan Reimers, dazu:
»Spätabtreibungen sind aus unserer Sicht ein Problem, das entstanden ist, weil die pränatale Diagnostik ständig verfeinert wird und dadurch auf immer mehr Frauen ein Druck entsteht, der Gesellschaft keine kranken oder behinderten Kinder zuzumuten. Dagegen steht für uns Kirchen unser christliches Menschenbild: Weil der Mensch ein Ebenbild Gottes ist, soll sein Leben vom frühestmöglichen Zeitpunkt an geschützt werden. Wir treten deswegen schon seit Jahren dafür ein, dass es in Verbindung mit der pränatalen Diagnostik eine psychosoziale Begleitung für die Frauen gibt, besonders natürlich dann, wenn die Diagnose negativ ausfällt.«
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