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Dieser Artikel: Ausgabe 47/2008 vom 23.11.2008
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Eine Frage der Ehre

Klage gegen Meiser-Straßen-Beschluss abgelehnt


In seinem Urteil vom 12. November hat das Verwaltungsgericht München die Klage eines Meiser-Enkels gegen die Umbenennung der Meiserstraße abgelehnt - ob der Fall nun zu den Akten kommt, ist offen.

Hans Christian Meiser vor dem Straßenschild.
Foto: sob
   Hans Christian Meiser vor dem Straßenschild.

Ob man die Meiserstraße umbenennen darf oder nicht, wurde in der knapp zweistündigen Gerichtsverhandlung am 11. November zu einer Frage der Ehre: Der Publizist Hans Christian Meiser, Enkel des 1956 verstorbenen früheren Landesbischofs, hatte in seiner Klage auf »Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts« abgestellt.

Der Vorsitzende Richter Thomas Eidam jedoch zog eine feine juristische Grenzlinie zwischen dem weiter gefassten »allgemeinen Persönlichkeitsrecht« lebender Personen und der eng zugeschnittenen »postmortalen Menschenwürde«, wie der Fachbegriff nach einem Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2006 heißt. Um die Menschenwürde eines Verstorbenen zu verletzen, müsse der Betroffene »erniedrigt, verächtlich gemacht oder verspottet« werden, zitierte Eidam aus dem Urteil und stellte infrage, ob dieser Tatbestand durch die Entnennung einer Straße gegeben sei.

Christoph Messerschmidt, Anwalt des Klägers, betrachtete diese Kriterien als erfüllt. Die Entehrung des früheren Landesbischofs sei bei der Straßen-Umbenennung erklärtes Ziel der Stadt gewesen. Sie habe Hans Meiser in einer Beschlussvorlage als Antisemiten bezeichnet. Die einzige Grundlage dafür, ein Artikel aus dem Jahr 1926, werde falsch zitiert. »Eine größere Ehrverletzung ist nicht möglich«, so Messerschmidt.

Karl-Heinz Barth, Vertreter der Stadt, verwies darauf, dass eine Ehrverletzung nicht automatisch eine Verletzung der Menschenwürde sei. Auch lebende Personen müssten sich Diskussionen über eine mögliche NS-Vergangenheit gefallen lassen. Die Stadt habe das Lebensbild Meisers nicht grob entstellt, sondern lediglich einen Beschluss zu einem Zeitpunkt gefasst, an dem »die historische Wahrheit noch nicht erwiesen ist«, so Barth.

Die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts erkannte die Ehrverletzung während der Verhandlung durchaus an. Offensichtlich betrachtete sie die »postmortale Menschenwürde« des früheren Landesbischofs, über dessen Haltung zu den Juden während der NS-Zeit heute ein Historikerstreit entbrannt ist, aber nicht als verletzt und lehnte die Klage ab. Eine genaue Urteilsbegründung wird in rund vier Wochen erwartet.

Danach will die Klägerseite entscheiden, ob sie gegen das Urteil in Berufung geht - dann müsste die Frage der Ehre vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erneut geklärt werden. So lange wollte die Stadt mit der Montage der neuen Straßenschilder eigentlich nicht warten. »Es ist bei der Stadt Usus, nach erst­instanzlichem Urteil zu verfahren«, sagte Christoph Gernhäuser, Pressesprecher des beklagten Kommunalreferats. Die Ankündigung, innerhalb von drei Tagen die neuen Schilder aufzuhängen, hat die Stadt jetzt aber doch nicht wahrgemacht. Man wolle erst, so heißt es nun, die Rechtskraft des Urteils abwarten.

 

Kirche und Nationalsozialismus

Kirche und Nationalsozialismus (Bild: Dietrich Bonhoeffer und »Reichsbischof« Ludwig Müller)

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Susanne Petersen

 


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abgerufen 09.02.2012 - 00:26 Uhr

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