Home
Diese Woche - die aktuelle Ausgabe
Themen
E-Paper: Sonntagsblatt digital
Jetzt im Sonntagsblatt-Shop bestellen!
Archiv
Die Redaktion
Abo-Service
Das Sonntagsblatt-Blog
Anzeigen-Service
Leserreisen
Zeitvertreib
Leserbriefe
Impressum



    
Heute: 04.02.2012
Aktuelle Ausgabe: 05 vom 29.01.2012
Artikel mit anderen teilen!
Dieser Artikel: Ausgabe 43/2008 vom 26.10.2008
Alle Artikel der » Ausgabe 43/2008 im Archiv aufrufen.
  Druckversion


Differenzierungen am Lebensende

Ein neuer Gesetzesentwurf für Patientenverfügungen

Von Benjamin Lassiwe

Irgendwann hat jede Wartezeit ein Ende. Das gilt auch für die Diskussion um ein Gesetz zur Regelung der Reichweite von Patientenverfügungen: Nachdem der Bundestag im Juni in erster Lesung über einen Gesetzesentwurf der SPD-Abgeordneten Fritz Rudolf Körper und Joachim Stünker diskutierte, der eine grundsätzliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen vorsieht, legte nun eine Abgeordneten-Gruppe um den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, Bundestagsvizepräsidentin und EKD-Synodale Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) und den SPD-Bioethikexperten René Röspel einen differenzierteren Gegenentwurf vor.

Darin fordern die Abgeordneten, dass es besonders qualifizierter Patientenverfügungen bedarf, um den Abbruch einer »lebenserhaltenden Behandlung« durchzusetzen.

Konkret heißt das: Der Patient muss sich mit einem Arzt beraten haben, und diese Beratung muss zusammen mit der Patientenverfügung von einem Notar beurkundet werden. Hat der Patient dagegen nur einen Vordruck aus dem Schreibwarenhandel am heimischen Wohnzimmertisch ausgefüllt, soll die Verfügung nur dann verbindlich sein, wenn »eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit oder eine Situation vorliegt, in der der Patient mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit trotz Ausschöpfung aller medizinischen Möglichkeiten das Bewusstsein niemals wiedererlangen wird«. Liegt keine Patientenverfügung vor, soll ein Gremium aus Arzt, Betreuer und Angehörigen entscheiden, ob die Behandlung eines nicht mehr ansprechbaren Patienten abgebrochen werden soll. Im Zweifel entscheidet das Vormundschaftsgericht.

Mit ihrem Entwurf wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass der Patient gerade bei nicht automatisch tödlich verlaufenden Erkrankungen »auch über die Krankheit informiert ist, dass er weiß, welche Heilungschancen es gäbe und welche Möglichkeiten der Schmerzlinderung«, sagte Göring-Eckardt gegenüber unserer Zeitung. Jeder Patient müsse sich der Tragweite seiner Entscheidung bewusst sein. »Der Alternativentwurf von Joachim Stünker und anderen Abgeordneten hat diesen Sicherungsmechanismus nicht«, sagte die Politikerin. »Da besteht die Gefahr der Fehlinterpretation und des Missbrauchs oder dass Druck gemacht wird durch Verwandte oder Institutionen.« Weswegen der Gesetzesentwurf festhält, dass niemand etwa beim Einzug in ein Heim zur Abfassung einer Patientenverfügung gezwungen werden kann und Patientenverfügungen stets revidierbar sein müssten.

Die Deutsche Hospizstiftung begrüßte den neuen Entwurf. Erst nach gründlicher Aufklärung seien viele Menschen in der Lage, einen differenzierten Willen zu bilden und »wirklich selbstbestimmt« zu entscheiden.

 

Lesen Sie jede Woche auch das Sonntagsblatt-Titelthema, viele weitere interessante Artikel und Terminhinweise. Auch vor Ort immer gut informiert mit dem Sonntagsblatt: Sechs Regionalausgaben berichten über das, was an Ihrem Wohnort wichtig ist im evangelischen Bayern. Mit Gottesdienst-Anzeiger (München/Oberbayern, Nürnberg, Augsburg).
 

 

Das Sonntagsblatt als E-Paper zum Download bei pressekatalog.de.
 
 

 

 


Valid HTML 4.01 Transitional

/news/aktuell/2008_43_03_01.htm
abgerufen 04.02.2012 - 07:06 Uhr

© Sonntagsblatt 1998-2012, ImpressumWebmaster
Angebote für Webmaster