Confessio Augustana
Das Augsburger Bekenntnis stammt zu großen Teilen aus der Feder Philipp Melanchthons
Das Augsburger Bekenntnis ist ein grundlegendes Bekenntnis der lutherischen Reichsstände zu ihrem Glauben. Sie wurde auf dem Reichstag zu Augsburg am 25. Juni 1530 Kaiser Karl V. von den Anhängern der lutherischen Reformation dargelegt. Sie gehört zu den verbindlichen Bekenntnisschriften der bayerischen Kirche.
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Lagois
 Nürnberger Druck der Confessio Augustana.
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Kaiser Karl V. gab die Confessio Augustana (CA) in Auftrag. Er forderte von Protestanten und Altgläubigen schriftliche Rechenschaft über ihren Glauben. Aus diesem Grund beauftragte Kurfürst Johann von Sachsen Melanchthon, eine Apologie (Verteidigung) der Reformation zu schreiben. Nach dem Bekanntwerden der 404 Artikel des altgläubigen Profssors Johannes Eck war die Apologie aber nicht mehr ausreichend. So begann man auf dem Reichstag die Schrift neu zu fassen, und aus der Apologie wurde eine Confessio (Bekenntnis).
Gleichzeitig stand nun auch die Betonung der Übereinstimmung mit der katholischen Kirche in vielen Punkten im Vordergrund, da sich der Kaiser auf dem Reichstag durch sein Verhalten, insbesondere seinen Versuch, die Protestanten zur Teilnahme an der Fronleichnamsprozession zu zwingen, als wenig kompromissbereit offenbart hatte.
Als Grundlage dienten die von Luther verfassten Schwabacher Artikel, ein Bekenntnis der lutherischen Reformation gegen Zwingli, und die Torgauer Artikel. Verfasser war Philipp Melanchthon unter Mitarbeit von Johannes Brenz. Martin Luther hielt sich aus politischen Gründen zu dieser Zeit in Coburg auf, stand mit Melanchthon aber in Briefkontakt.
Mit der Schrift sollte eine Verständigung mit den Altgläubigen erreicht werden. Die romtreuen Theologen Eck und Faber schrieben auf Karls Anweisungen die Confutatio (Zurückweisung), womit die Confessio Augustana aus Sicht der Altgläubigen und des Kaisers widerlegt war.
Die lutherischen Reichsstände schlossen sich deshalb 1531 zum Schmalkaldischen Bund zusammen, der nach dem Schmalkaldischen Krieg 1546/1547 das Augsburger Interim und 1555 endlich den Augsburger Religionsfrieden erreichte, in dem die Confessio Augustana reichsrechtlich anerkannt wurde.
Inhalt: Die CA besteht aus zwei Teilen: In Artikel 1 bis 21 versuchen die Reformatoren zu beweisen, dass ihr Glaube und ihre Lehre im Einklang mit Schrift und Tradition sei; In Artikel 22 bis 28 hingegen wird aufgezeigt, welche Missstände es ihrer Meinung nach in der römisch-katholischen Kirche gibt und wie man diese beheben will. | LUTHER UND MELANCHTHON
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