Schon vorher im Internet
Sonntagsblatt-Medienkolumne
Merkwürdigkeiten beim »Fall Bierlein«
Der Rücktritt des Rektors der Rummelsberger Anstalten, Dr. Karl Heinz Bierlein, hat neben der persönlichen Tragödie eines in Kirche, Diakonie und Staat hochgeachteten Mannes, neben den Erschütterungen, die dieser Rücktritt in dem diakonischen Traditionsunternehmen auslöst, auch eine knifflige medienethische Seite, die ein Schlaglicht auf die veränderten schnellen Wege der Veröffentlichung durch das Internet wirft.
Wer den Namen des ehemaligen Rummelsberger Rektors am vergangenen Donnerstagmorgen bei der Online-Enzyklopädie Wikipedia suchte, konnte gegen 8.23 Uhr dort von einer »Amtsenthebung« des Rektors durch die bayerische Landeskirche lesen. Zu diesem Zeitpunkt saß Bierlein ahnungslos in einer Besprechung und wusste noch nichts von den Vorwürfen gegen ihn, geschweige denn, dass er die Möglichkeit gehabt hätte, sich mit den Vorwürfen würdig und fair auseinanderzusetzen.
Für die Presse ist die Rechtslage klar: Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren, bei dem sich Kirche und Staatsanwaltschaft mit Vorwürfen gegen den Rummelsberger Rektor auseinandersetzen, nach denen es zu »Grenzüberschreitungen« zwischen dem Rektor und erwachsenen, freiwillig an einer Studie beteiligten Personen gekommen sei.
Der Rektor einer so großen Einrichtung wie Rummelsberg, die allein etwa 6000 Mitarbeitende beschäftigt, kann als eine Person der Zeitgeschichte gelten. Insofern haben bei ihm Persönlichkeitsrechte und der Schutz der Privat- und Intimsphäre einen geringeren Stellenwert als bei Personen, die weniger öffentliche Präsenz zeigen.
Dass auch bei ihm die Entscheidung darüber, ob der Name des Beschuldigten öffentlich genannt wird, strittig war, konnte man an den Veröffentlichungen des Bayerischen Rundfunks ablesen: Das Bayerische Fernsehen nannte weder den Namen noch detailliert die Vorwürfe, während der Hörfunk sich für eine Variante entschieden hatte, die dem Beschuldigten keine Anonymität mehr zugestand.
Es ist kompliziert, in der augenblicklichen Phase der Untersuchungen eine ethisch haltbare, journalistische Entscheidung zu treffen, die einerseits dafür Sorge trägt, dass die Öffentlichkeit angemessen informiert wird und damit das öffentliche Interesse an dem korrekten Umgang kirchlicher Vorgesetzter mit ihren Mitarbeitern bedient, auf der anderen Seite die Würde und das Persönlichkeitsrecht der Einzelnen, die in diesen Vorgang verwickelt sind, schützt.
In jedem Fall gibt diese Geschichte Anlass zum Nachdenken auch im kirchlichen Raum, wie es mit der Verschwiegenheit steht und mit dem Schutz von Mitarbeitern vor öffentlichen Hinrichtungen. Denn der Eintrag bei Wikipedia zeigt auch, dass offenbar Personen an der Aufdeckung der »Grenzüberschreitungen« beteiligt waren, die das Ende der Karriere des ehemaligen Rummelsberger Rektors nicht erwarten konnten. | ZUM THEMA
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MEDIEN-KOLUMNE
Johanna Haberer, vormalige Chefredakteurin des Sonntagsblatts, ist Professorin für Christliche Publizistik an der Theologischen Fakultät Erlangen und Sprecherin des » Wort zum Sonntag«. In ihrer monatlichen Kolumne beobachtet sie die Medienlandschaft.
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