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Dieser Artikel: Ausgabe 50/2007 vom 16.12.2007
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Zweite Runde für ein ethisches Dilemma

Das Ringen um eine Änderung des Stammzell-Gesetzes geht 2008 weiter

Von Ann Kathrin Sost

Die hitzige Diskussion auf dem CDU-Parteitag über eine mögliche Änderung des Stammzellgesetzes war ein Vorgeschmack dafür, was nach dem Jahreswechsel im Bundestag zu erwarten ist. 2008 soll das Parlament Klarheit in das schwierige Thema des Umgangs mit embryonalen Stammzellen bringen, bis Ostern will der Bundestag entscheiden. Wie bei ethischen Themen üblich, wird der Fraktionszwang dafür aufgehoben. Und so muss jeder Abgeordnete für sich entscheiden: Wird der Stichtag für den Import embryonaler Stammzellen verschoben, wird er belassen - oder gar aufgehoben?

Drei interfraktionelle Gruppenanträge sind zu erwarten: Für eine einmalige Verschiebung auf den 1. Mai 2007 plädiert eine Gruppe um die SPD-Abgeordneten Carola Reimann, Rene Röspel und Jörg Tauss. Eine zweite Gruppe um die FDP-Abgeordnete Ulrike Flach und den SPD-Abgeordneten Ralf Stöckel will die völlige Aufhebung des Stichtags - eine Position, mit der die FDP allerdings schon bei der Verabschiedung des Stammzellgesetzes 2002 nicht durchkam. Seitdem müssen Wissenschaftler sich mit embryonalen Stammzelllinien begnügen, die vor dem 1.1.2002 gewonnen wurden.

In Arbeit ist nun auch ein dritter Gesetzentwurf, der die Beibehaltung des geltenden Stichtags fordert. »Es muss eine Alternative geben zu den anderen Anträgen«, sagt die CDU-Abgeordnete Julia Klöckner, die zusammen mit der grünen Parlamentarierin Priska Hinz einen entsprechenden Antrag vorlegen will. Ihm haben sich bereits Politiker aller Fraktionen angeschlossen. Die Grünen sollen nahezu komplett dabei sein.

Mit dem gerade einmal fünf Jahre alten Stammzellgesetz kommt eine mühsam errungene Kompromissregelung wieder auf die Tagesordnung. Die Entscheidung, den Import embryonaler Stammzellen überhaupt zu ermöglichen, stürzte damals viele Parlamentarier in ein moralisches Dilemma. Sie mussten entscheiden, ob und unter welchen Umständen es möglich sein soll, Embryonen zu zerstören, um mit ihren Stammzellen vielleicht einmal unheilbar kranken Menschen helfen zu können.

Das Ergebnis: Bei der künstlichen Befruchtung entstandene, überschüssige Embryonen dürfen »verbraucht« werden. Der Stichtag soll aber verhindern, dass sie eigens für die Forschung hergestellt werden. Mancher »Lebensschützer« unter den Parlamentariern sieht hierin eine Doppelmoral. »Wasch mich, aber mach mich nicht nass«, fasst Klöckner die damalige Entscheidung ironisch zusammen.

 

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abgerufen 03.09.2010 - 03:39 Uhr

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