Hintergrund: Embryonenschutz
Die Stichtagsregelung zum Umgang mit embryonalen Stammzellen ist unter Druck geraten
Im Juli 2002 verabschiedete der Bundestag das Embryonenschutzgesetz. Damals sprach man von einer »Sternstunde des Parlamentarismus«: Politiker aller Parteien hatten sich in einer Debatte ohne Fraktionszwang darauf geeinigt, dass der Import embryonaler Stammzellen nach Deutschland grundsätzlich verboten ist. Denn für ihre Herstellung werden Embryonen zerstört, also Menschenleben geopfert. Die einzige Ausnahme im Embryonenschutzgesetz bildeten Stammzellen, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 produziert worden waren. Damit wollten die Parlamentarier sicherstellen, dass deutsche Forscher auch weiterhin in der Bioethik mithalten können.
Heute ist das Embryonenschutzgesetz wieder in der Diskussion. Denn die vor 2002 erzeugten Stammzellen sind für die Forschung oft nicht mehr zu gebrauchen. Immer mehr deutsche Wissenschaftler wandern deswegen mit ihren Forschungsprojekten ins Ausland ab - sie hoffen weiterhin auf spektakuläre Therapieerfolge mithilfe embryonaler Stammzellen, etwa im Kampf gegen Krebs.
Im Frühjahr plädierte deswegen die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) für eine Aufhebung der Stichtagsregelung. In der Politik wurde diese Forderung von der FDP, aber auch von Teilen von CDU und SPD dankbar aufgenommen. So sprach sich Bundesforschungsministerin Anette Schavan (CDU) etwa für eine Verschiebung der Stichtagsregelung aus, die FDP plädierte sogar für deren völlige Aufhebung. Andere CDU-Abgeordnete, etwa der nordrhein-westfälische Bioethikexperte Hubert Hüppe, und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, fordern dagegen eine Beibehaltung der bisherigen Regelung, während eine Gruppe SPD-Politiker um den Abgeordneten René Röspel als Kompromiss einen einmaligen Import frischer Stammzellen vorgeschlagen hat.
Gespalten zeigte sich auch der Nationale Ethikrat, der im Sommer eine Stellungnahme zur Stammzellforschung vorlegte. Ähnlich unterschiedlich ist die Position der Kirchen: Während die katholische Kirche klar für die Beibehaltung der bisherigen Gesetzesregelung plädiert, sprach sich der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber, für eine Verschiebung des bislang geltenden Stichtags auf das Jahr 2005 aus. Bayerns Landesbischof Johannes Friedrich hielt dagegen in der Vergangenheit mehrfach fest, dass die Förderung verbrauchender Embryonenforschung ethisch nicht zu rechtfertigen ist.
Ob es ein neues Stammzellgesetz geben wird, ist deswegen zurzeit noch fraglich - sicher jedoch ist, dass die Debatte um die Forschung auch in Zukunft weitergehen wird. | ZUM THEMA
Adulte Stammzellen fördern. Interview mit Julia Klöckner, der Initiatorin der AG Stammzellen in der CDU/CSU-Fraktion. » lesen!
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