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Dieser Artikel: Ausgabe 11/2007 vom 18.03.2007
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Briefwahl für alle?

Der Synode liegen 27 Anträge vor, drei zum Modus der Kirchenvorstandswahlen


»Kirche vor Ort«, das Schwerpunktthema dieser Frühjahrstagung in Ansbach (siehe links), ist viel, aber nicht alles. Der Synode liegen daneben noch eine Menge kirchenparlamentarischer Hausaufgaben vor: Gesetze, Eingaben und Anträge - und eine pikante Anfrage.

Taufe als »Kirche vor Ort« in Eschau: Ein Gewinnerbild aus dem Fotowettbewerb der Synode.
Foto: Daniela Tiggemann
   Taufe als »Kirche vor Ort« in Eschau: Ein Gewinnerbild aus dem Fotowettbewerb der Synode.

Abzustimmen sind zwei neue Kirchengesetze. Das eine sieht eine Neuordnung des Theologiestudiums vor: Das Praxisjahr wird ersetzt durch Praxisphasen in der Form einer »gestreckte Studienbegleitung«; unterm Strich wird die Studienzeit gestrafft.

Im anderen Gesetz bleibt der Synode nichts als ihren legislativen Segen zu geben zu den Kürzungen bei der theologischen Ausbildung an staatlichen Hochschulen, die das Land Bayern und die Kirchenleitung vereinbart haben.In diesem »Kirchengesetz zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Staatsvertrag« werden Anzahl und Verteilung der Lehrstühle an den Evangelisch-theologischen Fakultäten in Bayern den geringer gewordenen Studierendenzahlen angepasst.

Der Synode liegen insgesamt 27 Anträgen und Eingaben vor, die sich mit dem »innerkirchlichen Finanzausgleich« befassen, den Erhalt der Evangelischen Medienzentrale fordern oder auch »keine Gen-Technik auf Kirchenland« zulassen wollen. Gleich mehrere Anträge beziehen sich auf den Modus der Kirchenvorstandswahlen, deren letzte im Oktober 2006 mit einer durchschnittlichen Wahlbeteiligung von 18,3 Prozent stattfand. Drei Gemeinden, alle aus Oberbayern, fordern nun die »Briefwahl als Regelfall« für alle Gemeindeglieder - und erhoffen sich davon eine wesentlich höhere Wahlbeteiligung - und einen Schub für »mehr Demokratie«. Nebenbei stellt sich beim Studium der einschlägigen Anträge übrigens heraus, dass einige Gemeinden diese »allgemeine Briefwahl« bereits praktiziert haben - obwohl die geltende Gesetzeslage dieses nicht vorsieht.

Für Ökumeniker spannend ist eine förmliche Anfrage des Synodalen Martin Ost, ob es mittlerweile eine interkonfessionelle Vereinbarung gebe, dass sich evangelische Christen bei der Teilnahme an der katholischen Eucharistie mit einem Handzeichen zu erkennen geben. Die Mittelbayerische Zeitung hatte dies nach einem Gespräch mit dem evangelischen (bayerischen) und dem katholischen (Regensburger) Bischof gemeldet.

SYNODE

 

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Lutz Taubert

 


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abgerufen 08.02.2012 - 12:01 Uhr

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