Skandal-Fernsehen
Innere Mission klagt gegen RTL / »Altenheim kein Big-Brother-Container«
Pflegeskandal oder Medienskandal? Nachdem der Fernsehsender RTL Aufnahmen zeigte, die über sechs Tage hinweg heimlich in einem Altenheim der Inneren Mission München (IMM) gedreht wurden und die auf eklatante Pflegemängel hinzuweisen schienen, setzt sich nun der diakonische Träger zur Wehr.
 Foto:
Wodicka
 Wie verbreitet ist Vernachlässigung und Gewalt in der Pflege?
|
In seiner Sendung Extra vom 17. Januar hat der Fernsehsender RTL Aufnahmen gezeigt, die über sechs Tage hinweg heimlich im Leonhard-Henninger-Altenheim der Inneren Mission München (IMM) gedreht wurden. Der Sohn einer 94-jährigen demenzkranken Bewohnerin, der zugleich ihr gesetzlicher Betreuer ist, hatte eine versteckte Kamera in der Spitze eines Weihnachtsbaums angebracht, um angebliche Pflegemängel zu dokumentieren.
Der Filmbeitrag zeigt in nicht chronologisch angeordneten Bildern Frau K., die sich nachts die Decke wegstrampelt, sich mit den Beinen in den Bettgittern verheddert, sich an der Glocke festhält, tagsüber im Rollstuhl neben dem Bett steht und döst. Die Vorwürfe von RTL: Obwohl Frau K. mehrfach dem Nachtdienst geklingelt hätte, sei keine Pflegerin erschienen. Später hätte die Pflegekraft die Glocke außer Reichweite gehängt. Für ihre Mittagsruhe sei Frau K. im Rollstuhl »geparkt« worden.
»Gute Pflegequalität«
Die IMM hat gegen den privaten Fernsehsender jetzt Beschwerde bei der Niedersächsischen Landesmedienanstalt eingelegt, weil die Bilder »mit falschen Tatsachenbehauptungen hinterlegt wurden, die in keiner Weise der Realität entsprechen«. Das Leonhard-Henninger-Altenheim ist - wie alle Pflegeheime der IMM - nach einem anerkannten Qualitäts-Management-System zertifiziert. Nach dem RTL-Film fand eine zehnstündige Überprüfung der Einrichtung durch offizielle Stellen statt. Sie habe, so die stellvertretende Heimleiterin Anke Stöcker, dem Haus eine »gute Pflegequalität« bestätigt.
Die Vorwürfe entkräftet Stöcker so: Die computergestützte Anlage der Einrichtung habe in der fraglichen Nacht kein Signal im Klingelprotokoll verzeichnet. »Die Bewohnerin hat sich zwar an der Glocke hochgezogen, aber keinen Ruf ausgelöst.« Aufgrund ihrer verwirrten, unruhigen Zustände sei sie zum Teil auch nicht in der Lage, die Glocke zielgerichtet zu bedienen. Um zu vermeiden, dass Frau K. aus dem Bett falle und sich verletze, sei die Glocke in diesem Fall außer Reichweite gehängt worden. Die Bettgitter seien mit Schaumstoff abgepolstert worden, damit die Bewohnerin sich nicht mehr mit den Beinen darin verfange. Bei dementen Patienten seien die Nachtwachen angehalten, mindestens einmal pro Stunde nach dem Rechten zu sehen, so Stöcker.
Der zweite Vorwurf geht auf eine Anordnung des Betreuers selbst zurück. »Der Sohn hat uns verboten, seine Mutter zum Mittagsschlaf ins Bett zu legen, obwohl es aus pflegerischer Sicht besser wäre, um Druckstellen durch das lange Sitzen zu vermeiden«, sagte Anke Stöcker. Herr K. habe zudem mehrfach Gewalt gegen seine Mutter ausgeübt, so ihr versteiftes Bein gewaltsam gebogen und an einem Rollstuhl fest gebunden. Die dadurch entstandenen Blutergüsse sind in der Pflegedokumentation des Altenheims festgehalten. Handhabe gegen den Sohn gibt es keine: Nur das Amtsgericht kann einen gesetzlich bestellten Betreuer entlassen, wenn er seine Pflichten verletzt.
Broschüre »Gewalt in Pflege«
Der RTL-Film bedient zwei Gefühlsregungen beim Zuschauer: Ein Unbehangen beim Gedanken an Heimpflege, das mitunter berechtigt ist. Seriös recherchierte Artikel und Filme haben in der Vergangenheit belegt, dass in Altenheimen nicht immer alles zum Besten steht. Das weiß auch die bayerische Diakonie und hat sich des Themas schon seit langem angenommen. Die Broschüre »Gewalt in der Pflege« ist bereits in vierter Auflage erschienen.
Angst vor dem Alter
Das zweite Gefühl ist die Angst des Bürgers vor dem Altern, vor Siechtum und Hilflosigkeit. Diese Angst lässt sich bei den heimlich gedrehten Bildern von RTL bequem in eine Wut auf vermeintlich schlechte Pflege umwandeln. Eine Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Thema entfällt.
Zur illegalen Methode der Bildbeschaffung fand IMM-Pressesprecher Klaus Honigschnabel deutliche Worte: RTL habe journalistische Grundsätze »unter eklatanter Missachtung der Menschenwürde« gröblich verletzt. Frau K. sei in nur teilweise bekleidetem Zustand und entwürdigender Lage in ihrem Bett gezeigt worden. »Ein Alten- und Pflegeheim ist kein Big-Brother-Container«, so Honigschnabel.
RTL wiederum kontert, die Filme seien »mit dem Einverständnis der pflegebedürftigen Person entstanden und ausgestrahlt worden«. Diese Aussage ist zweischneidig: Da Herr K. der gesetzliche Vertreter seiner Mutter ist, gilt seine Zustimmung automatisch als ihre. Die Pressemitteilung des Privatsenders endet mit der Ankündigung, dass er weiter »über Missstände in deutschen Pflegeheimen berichten« werde. Bilder verfehlen selten ihre Wirkung. Egal, wie sie zustande kommen. Das ist vielleicht der eigentliche Skandal.
Auf der Internet-Seite von RTL-Extra steht das Motto der Sendungsmacher: »EXTRA wartet nicht auf Schlagzeilen, EXTRA macht sie.« Einem so komplexen Thema wie der Altenpflege wird man mit den grellen Mitteln des Boulevard aber eben nur schlecht gerecht. |