Menschenwürde ist keine Frage des Datums
Von Wolfgang Weissgerber
Hat ein kleiner, im Reagenzglas erzeugter embryonaler Zellklumpen Menschenwürde? Nach der gegenwärtigen Rechtslage in Deutschland hat er keine, wenn er vor dem 1. Januar 2002 im Ausland entstanden ist. Dann darf der Zellklumpen nämlich nach Deutschland eingeführt und in der Forschung »verbraucht« werden, ansonsten ist embryonale Stammzellenforschung nicht möglich.
Auf diesen Kompromiss hatte sich vor eineinhalb Jahren nach eindrucksvoller Debatte eine Mehrheit des Bundestages quer durch die Parteien geeinigt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat mit einer Grundsatzrede diese Regelung nun öffentlich zur Disposition gestellt und einen Sturm der Entrüstung ausgelöst (Das Sonntagsblatt berichtete).
Doch völlig abwegig sind die Erwägungen der Ministerin keineswegs, unbedacht sind ihr die Äußerungen wohl auch nicht entschlüpft. Denn das Stammzellengesetz, so begrüßenswert es ist, klammert die grundsätzliche Frage nach der Menschenwürde ja aus, kann also keine dauerhafte Regelung sein.
Zur Stammenzellenforschung geeignete Embryonen entstehen, wenn menschliche Samen- und Eizellen im Reagenzglas verschmolzen werden, um unfruchtbaren Paaren den Kinderwunsch zu ermöglichen. Regelmäßig werden dabei mehr Eizellen befruchtet als benötigt. Die überzähligen können - zum Beispiel als Reserve für einen neuen Versuch, wenn die erste Einpflanzung in die Gebärmutter misslingt - tiefgekühlt und aufbewahrt werden.
Rein theoretisch können die Retortenzellen bis zum St. Nimmerleinstag überdauern, was mit Menschenwürde wenig zu tun hat. Sie können auch als Klinikabfall entsorgt werden, was rechtlich zweifelhaft ist, aber offenbar stillschweigend geschieht. Meist werden auch gleich mehrere befruchtete Eizellen injiziert, überzählige abgetrieben.
Auf jeden Fall aber fehlt dem Embryo im Reagenzglas, so argumentiert die Ministerin, die wesentliche Voraussetzung, »sich aus sich heraus zum Menschen zu entwickeln«. Also, folgert Zypries, hat ein Zellklumpen in der Petrischale noch keine Menschenwürde.
Warum also soll man an ihm nicht forschen dürfen? Schließlich darf man ihn auch einfrieren, wegschütten oder abtreiben. Man darf ihn vor der Einpflanzung sogar auf Erbkrankheiten untersuchen und gegebenenfalls aussondern - doch das lehnt auch Frau Zypries ab.
Es ist eine heikle Debatte. Es war nach dem Bundestagsbeschluss vom 26. April 2002 offensichtlich verfrüht anzunehmen, sie sei beendet. Befürworter wie Gegner von embryonaler Stammzellenforschung haben gleichermaßen ernsthafte Argumente, und beiden geht es um die Frage der Menschenwürde. Solange diese Frage allein vom Datum abhängt, darf sie als offen gelten, und insofern ist der Vorstoß der Justizministerin zu begrüßen. |