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Gemeindebrief-Werkstatt (11): Presserecht

Was man bei Bildern alles falsch machen kann

Der Gemeindebrief ist - rechtlich gesehen - ein periodisches Druckwerk und fällt somit unter das Presserecht. Das Grundgesetz hat die Presse mit Privilegien ausgestattet, aber es gibt auch Einschränkungen. In den einzelnen Landespressegesetzen wird dies genauer geregelt.

Grundsätzlich muss jeder Gemeindebrief ein Impressum, also eine Angabe des Verlags, Herausgebers, Redakteurs und Druckers aufweisen. Das ist Gesetz und unterliegt nicht der Laune des Herausgebers. Da die Gemeindebriefe nicht in einem Fremdverlag erscheinen, sind Herausgeber und Verleger identisch. Der verantwortliche Redakteur muss benannt werden, dabei können die weiteren Redaktionsmitglieder ebenfalls aufgeführt werden. Ein Musterimpressum könnte etwa so aussehen:

IMPRESSUM
Kirchenbote der X-Gemeinde
Herausgegeben vom Kirchenvorstand der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Y-Hausen.
Vorsitzender: Pfarrer Hans Müller, Kirchweg 1, 99999 Y-Hausen
Redaktion: Ernst Schreibschnell (verantwortlich), Lieschen Müller, Lothar Gern.
Anschrift der Redaktion: Straße, Ort, Telefon, Fax.
Druck: Neu-Druck, Südstraße 13, 99991 Vorstadt
Auflage: 3400 Stück

Erscheinungsweise: vierteljährlich.

Manche Gemeindebriefe refinanzieren ihre Ausgaben mit Anzeigen. Sind solche vorhanden, so muss im Impressum eine für die Anzeigen verantwortliche Person aufgeführt sein. Herausgeber und Verantwortlicher Redakteur haften für den Inhalt des Gemeindebriefes und müssen in einem Streitfall Sorge für eine eventuelle Gegendarstellung oder Berichtigung tragen. Wobei die Berichtigung noch harmlos ist, schwieriger wird es bei einer Gegendarstellung - diese kann juristisch erstritten werden. Dabei gilt der Grundsatz, die Gegendarstellung muss an gleicher Stelle und in gleicher Wertigkeit erscheinen und darf nicht versteckt als Leserbrief gedruckt werden.

Grundsätzlich sollte jede Redaktion gut recherieren und lieber zweimal nachfragen als einmal etwas Falsches drucken. Für uns als christliche Blattmacher eigentlich selbstverständlich, aber der Vollständigkeit halber hier nochmal erwähnt: keine gewaltverherrlichende und beleidigende Inhalte in unsere Gemeindebriefe. Unsere Ausgaben sollen wahrhaftig und dem Menschen zugewandt sein.

Schnell mal ein Foto von der netten Dame, die so andächtig in der Kirchenbank sitzt, geschossen und als Titelbild in der nächsten Ausgabe groß herausgebracht? Da könnte das Persönlichkeitsrecht ganz schön missbraucht worden sein. Grundsätzlich hat jeder das Recht am eigenem Bild. Personen der Zeitgeschichte (absolute oder relative) dürfen hingegen jederzeit in der Öffentlichkeit fotografiert und veröffentlicht werden (die Intimsphäre muss aber immer gewahrt bleiben). Wo Personen Beiwerk einer Aufnahme sind (belebte Straße, öffenliche Veranstaltung) darf diese gedruckt werden - aber nicht bei einer Hervorhebung eines einzelnen Teilnehmers ohne dessen (am besten schriftliche) Zustimmung.

Fotograf mit Kamera

  Nicht jedes Foto darf auch veröffentlicht werden

Foto: Wodicka

Vergessen wir den Fotografen nicht. Auch er hat Rechte. Ohne seine Zustimmung darf sein Bild nicht benutzt werden. Dies kann mit einer Honorarvereinbarung getroffen werden, dann gilt diese für eine Ausgabe des Gemeindebriefes. Wird das Bild später nochmal veröffentlicht, ist es wieder honorarpflichtig. Schenkt Ihnen jemand Bilder für das Archiv (eventuell von der Tageszeitung), dann sind diese nur für das Archiv!

Nachdem das Internet den schnellen Zugriff auf viele tausend Texte, Logos und Fotos ermöglicht, die mal »runtergeladen« werden können, begegnet man hier sehr schnell der Gefahr des geistigen Diebstahls. Das muss nicht sein. Viele Materialhilfen im Print- und Digitalbereich stehen zur Verfügung, bei denen man als Abonnent oder Käufer die Nutzungsrechte erwirbt. Es ist doch ganz einfach: Genehmigungen einholen, Quellen angeben und eventuelle Honorare zahlen - aber nicht klauen.

Herbert Kirchmeyer

Bewährte und neue Hilfsangebote für Gemeindebriefredaktionen

»Ich hebe meine Augen auf zu den Bergen, woher kommt mir Hilfe?« In diesen Stoßseufzer des Psalmbeters stimmt so manche Gemeindebriefredaktion immer wieder mal mit ein. Oder - etwas weltlicher formuliert - sie summen im Sinne des Beatles-Klassikers vor sich hin: »Help, I need somebody, help.« Wer nach Hilfe für die Arbeit als Gemeindebriefredakteurin oder -redakteur sucht, der findet Unterstützung (neudeutsch: Support) an vielen Stellen. Hier ein paar hilfreiche Angebote: äSeit Jahren bewährt: der Materialdienst »Der Gemeindebrief« vom Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP), Postfachä 50 05 50, 60394 Frankfurt/Main, Tel. (069) 58098-0, www.gep.de. Den Materialdienst gibt es in Papierform und digital. Er kostet im Jahresabo 43,20 Euro inkl. Abdruckgebühren für Fotos etc. Die angebotenen Texte, etwa zur Jahreslosung oder zu den Monatssprüchen, sind zwar meistens inhaltlich gut, aber es fehlt der Gemeindebezug. Daher besser die Texte als Anregung nehmen und von einem Mitarbeiter aus der Gemeinde schreiben lassen, dazu das Foto oder die Grafik aus dem Materialdienst verwenden.

Als Grundlagenwerk hat sich inzwischen das »Werkbuch Gemeindebrief«, herausgegeben vom GEP und redaktionell betreut von Gertrud Mürle, etabliert (ISBN-Nr. 3-921766-98-2; Preis 20,40 Euro). In seiner aktuellen Auflage von 1998 bietet es auf 252 Seiten eine fundierte Übersicht über alle Fragen rund um den Gemeindebrief: von journalistischen Tätigkeiten, Redaktionsarbeit, Satz und Layout, Produktion, Vertrieb, Finanzen und Recht.

Im Bereich von Schulung und Fortbildungen für Gemeindebriefredakteure und -redakteurinnen wächst das Angebot kontinuierlich an. Es gibt etliche ein- und mehrtägige Schulungen, etwa von evangelischen Bildungswerken oder vom Amt für Gemeindedienst, Referat Gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit, Sperberstr. 70, 90461 Nürnberg, Tel. (0911) 4316-0, www.afg-elkb.de, Ansprechpartner: Herbert Kirchmeyer. Ab 2003 bietet das Amt für Gemeindedienst ein Bausteinsystem an, das an vier Tagesseminaren die Grundlagen der Gemeindebriefarbeit vermittelt.

Der Evangelische Presseverband für Bayern, Birkerstr. 22, 80636 München, Tel. (089) 12172-0, www.epv.de, unterstützt die Arbeit der Gemeindebriefredaktionen beispielsweise durch einen neuen Gemeindebrief-Service. Zu aktuellen Ereignissen oder Festtagen bietet die Sonntagsblatt-Redaktion einen Artikel samt Foto zum kostenlosen Abdruck im Gemeindebrief an. Dieser Service soll zu einem kontinuierlichen Angebot ausgebaut werden. Darüber hinaus entsteht ein digitales Bildarchiv des Presseverbandes, das auch Gemeindebrief-Redaktionen demnächst kostengünstig zugänglich sein wird.

Roland Gertz

Nr. 11 - November 2002


Gemeindebrief-Werkstatt
   Der stille Riese - der Gemeindebrief, das unterschätzte Medium (Nr. 1/02)
   Die Redaktion: Lernort für ehrenamtliches Engagement (Nr. 1/02)
   Leserorientierung ist oberstes Gebot: Erst Zielgruppe und Publikationszweck klären (Nr. 2/02)
   Inhalte: Immer die Gemeinde im Blick (Nr. 2/02)
   Konzeption und Gliederung: Form follows function (Nr. 3/02)
   Kontakt mit dem Leser: Wie werden Publikationen der Kirche wahrgenommen? (Nr. 3/02)
   Layout: Erscheinungsbild zwischen Chaos und Ordnung (Nr. 4/02)
   Layout: Weg mit den Bleiwüsten - Bilder beleben den Kirchenboten (Nr. 5/02)
   Layout am PC: InDesign und Quark XPress - Das richtige Programm finden (Nr. 6/02)
   Schreibwerkstatt: Gute Schreibe lässt sich lernen - Zum Lesen verführen (Nr. 7/02)
   Redigieren: An Überschriften, Vorspännen und Texten feilen, bis man sie versteht (Nr. 8/02)
   Redaktionsmanagement heißt zunächt einmal viele Mitarbeiter gewinnen: Ein Hoch dem Team! (Nr. 9/02)
   Journalistische Formen: Bericht, Reportage oder Glosse? Welche journalistische Darstellungsform ist wo angemessen? (Nr. 10/02)
   Presserecht: Was man bei Bildern alles falsch machen kann (Nr. 11/02)
   Kreativ sein - auch beim Geldsparen: Druckerei auswählen, Anzeigen akquirieren und andere Fragen der Finanzierung (Nr. 12/02)
   Vom Gedruckten ins Internet
Einfacher Internetauftritt: Vernetzte Kirche bietet Musterseiten für Gemeinden (Nr. 1/03)
   PDF und XML sollten Gemeindebriefmacher kennen und Öffentlichkeitsmanagement: Ein Schaukasten ist kein schwarzes Brett (Nr. 2/03)
   Wie ein Heft entsteht: Ein gutes Redaktionsmanagement ist unabdingbar (Nr. 3/03)
   Nicht das Schaufenster abdekorieren: Am Gemeindebrief zu sparen hätte fatale Folgen
(Nr. 4/03 - Ende)




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