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In Kirche und Diakonie werden neue Mitarbeitervertretungen gewählt

Ein ungeliebter Nebenjob

In vielen Kirchengemeinden, Dekanaten, kirchlichen Ämtern und diakonischen Einrichtungen laufen jetzt Wahlvorbereitungen. Wahlvorstände werden in Mitarbeiterversammlungen gewählt, Listen erstellt mit Wahlberechtigten und Wählbaren. Im kommenden Frühjahr werden in der bayerischen Landeskirche und Diakonie neue Mitarbeitervertretungen gewählt. Am 1. Mai 2003 sollen die neuen Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeitenden ihre Arbeit für vier Jahre aufnehmen.

Niemand wird mit dem arbeitsrechtlichen Fachwissen geboren, das in der Arbeit einer Mitarbeitervertretung (MAV) gebraucht wird. Es muss langsam erworben werden. Für viele Mitarbeitende ist ihr mangelndes Wissen in diesem Bereich jedoch Grund genug, sich niemals auf eine Wählerliste bei einer MAV-Wahl setzen zu lassen. »Ich kenne mich mit den ganzen Gesetzen nicht aus«, ist eine oft gehörte Begründung für den Verzicht. Nicht gut verhandeln zu können oder nicht genügend Zeit für diese meist ehrenamtliche Aufgabe zu haben, das sind andere häufig angeführte Ablehnungsgründe. Und alle haben gewiss ihre Berechtigung. Visionen für das Kürzel MAV? Andererseits gibt es auch unterschiedliche Gründe, sich für das MAV-Mandat zu interessieren. Ein nicht geringer Teil der Kandidatinnen und Kandidaten hat sich einfach überreden lassen, erstmals oder zum wiederholten Mal. Ein anderer Teil wird von Visionen getrieben, möchte dies und das verbessert wissen und weiß sich nicht anders zu helfen, als es selbst in die Hand zu nehmen. Einige wenige greifen zum Mandat, um für sich selbst den Arbeitsplatz zu sichern, weil Gewählte Kündigungsschutz genießen.

Für diejenigen, die sich in die Aufgabe reinknien, die langsam und gezielt arbeitsrechtliches Wissen sammeln und es benutzen, ist eine Wiederwahl in aller Regel gesichert. Mitarbeitende wissen, dass Fachwissen unbezahlbar ist. Erfahrene Mitarbeitervertreter/innen wissen andererseits, dass die Ehre der Wahl kurz ist, die vier Jahre Arbeit hingegen recht lang sein können. Weil es auch eine recht undankbare Aufgabe ist.

Schnell wird den Gewählten klar, wie schwierig es ist, den gestellten Erwartungen aller - der Arbeitnehmer genauso wie der Arbeitgeber - gerecht zu werden. Erst nach einigen Jahren in der MAV-Arbeit und nach etlichen Lerneinheiten im Arbeitsrecht stellen Mitarbeitervertreter und -vertreterinnen fest, dass sie nur den gesetzlichen Regelungen und ihrem Gewissen verpflichtet sind. Erwartungen spielen eine nachgeordnete Rolle.

MAV-Arbeit ist keine leichte Aufgabe, so sie ernst genommen wird. Sie ist anspruchsvoll und zeitintensiv. Dass Mitarbeitende kompetente Ansprechpersonen haben, die sie in arbeitsrechtlichen Fragen beraten und vertreten können, ist wichtig. Vor allem in Zeiten, in denen in Kirche und Diakonie umwälzende Veränderungen anstehen. Die finanziellen Mittel werden deutlich knapper und damit auch die Diskussionen lauter, bisherige arbeitsrechtliche Regelungen unter den neuen Gegebenheiten auf den Prüfstand zu stellen.

Das Mitarbeitervertretungsgesetz soll in noch unbekanntem Umfang überarbeitet und verändert werden. Und die Mitarbeitervertretungen wollen über alle Strukturgrenzen von Landeskirche und Diakonie hinweg einen Gesamtausschuss wählen, um sich besser organisieren und unterstützen zu können.

In all diesen Veränderungen brauchen die Mitarbeitenden gute Vertretungen. Vertretungen, die fachkundig den Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Mitarbeitenden und der Arbeitgeberseite zu vermitteln versuchen und dabei nicht vergessen, dass sie Interessenvertretungen sind, für die Mitarbeitenden wohlgemerkt. Den Kopf der Interessenvertreter der Arbeitgeber brauchen sich Mitarbeitervertretungen nicht auch noch zu zerbrechen. Die können ganz gut für sich selbst sorgen.

Helge Neuschwander-Lutz


Nr. 11 - November 2002







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