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Gewählte Vorsitzende im Kirchenvorstand - Modell mit Zukunft?

»Unser Pfarrer sitzt nicht im Präsidium...«

Seit zwei Jahren ist sie in Kraft: die neue Kirchengemeindeordnung (KGO) der bayerischen Landeskirche. Zahlreiche Kirchenvorstände nutzen die Spielräume, die sie bietet. Öffentliche Sitzungen des Kirchenvorstandes, verstärkte Beteiligung der Gemeinde, beschließende Ausschüsse sind inzwischen vielerorts selbstverständlich. Die Möglichkeit, den Vorsitz im Kirchenvorstand neu zu regeln, gehört erstaunlicherweise nicht dazu.

Dabei stand gerade diese Idee besonders im Mittelpunkt des Interesses, als 1995 das Kirchengemeinde - Erprobungsgesetz aus der Taufe gehoben wurde. Angeregt durch gute Erfahrungen in anderen Landeskirchen und bestärkt durch die Erkenntnis, dass nicht jeder gute Gemeindepfarrer automatisch die nötigen Leitungsqualitäten für ein Gremium wie den Kirchenvorstand mitbringt, ermöglichte das Erprobungsgesetz neue Vorsitzmodelle. Pfarramtliche Geschäftsführung und Vorsitz im Kirchenvorstand sollten nicht länger zwingend in einer Hand liegen, sondern entsprechend den Möglichkeiten und örtlichen Besonderheiten vom Kirchenvorstand neu geregelt werden.

Eine Fülle unterschiedlicher Modelle entstand in der Folge: In manchen Kirchenvorständen wurde dem bzw. der Vorsitzenden ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin an die Seite gestellt. Andere wählten zwei gleichberechtigte Vorsitzende und regelten die Zuständigkeiten in einer Geschäftsordnung. Oder es kam gar das Präsidiumsmodell zum Tragen, das in der Landessynode vorgesehen ist: Drei gleichberechtigte Präsidiumsmitglieder teilen sich Geschäftsführung, Sitzungsleitung und Vorsitz. Und nicht überall war der geschäftsführende Pfarrer oder die geschäftsführende Pfarrerin am Vorsitz beteiligt.

Die Vorteile, die der Wahlvorsitz bietet, liegen auf der Hand: Neben der Entlastung des Pfarrers bzw. der Pfarrerin können die vorhandenen Kompetenzen weiterer Kirchenvorstandsmitglieder besser genutzt werden. Warum soll nicht der leitende Angestellte, der beinahe täglich mit der Leitung von Besprechungen, Teamsitzungen und Konferenzen zu tun hat, diese Fähigkeiten in den Kirchenvorstand einbringen? Warum nicht die pensionierte Regierungsdirektorin ihre Kompetenzen in Verwaltungsfragen verstärkt auch im Kirchenvorstand nutzen?

So entstehen Synergieeffekte, die dem ganzen Kirchenvorstand zugute kommen. Schließlich entspricht dieses Leitungsmodell dem Leitbild einer Kirche, in der Hauptberufliche und Ehrenamtliche im Sinne des Priestertums aller Getauften zusammenwirken.

Umso erstaunlicher mutet es an, dass der Wahlvorsitz entgegen der Absicht seiner »Erfinder« bei der Neufassung der KGO eher stiefmütterlich behandelt wurde. Der Regelfall - so will es das neue Gesetz - ist nach wie vor die Verknüpfung von pfarramtlicher Geschäftsführung und Vorsitz im Kirchenvorstand. Daneben kann der Kirchenvorstand abweichende Regelungen beschließen, die allerdings der kirchenaufsichtlichen Genehmigung bedürfen. Warum diese eher zögerliche Übernahme einer zukunftsweisenden Idee? Möglicherweise findet darin die latente Sorge um vermeintliche Schwächung der bislang starken Stellung des geschäftsführenden Pfarrers oder der geschäftsführenden Pfarrerin und um neues Kompetenzgerangel in der Gemeindeleitung ihren Ausdruck. Möglicherweise sind wir ja doch stärker als uns lieb ist eine »Pastorenkirche«?

Auf jeden Fall birgt der Wahlvorsitz - das sei nicht verschwiegen - bei allen genannten Vorteilen auch einige mögliche Stolpersteine in sich: Die Transparenz nach außen, die Akzeptanz in der Öffentlichkeit und der Dienstweg werden nicht immer leichter. Damit dieses Modell funktioniert, muss der gegenseitige Informationsfluss und die Kommunikation aller Beteiligten klappen. Und genau daran hapert es, das zeigen zahlreiche Beratungsanfragen. Der Wahlvorsitz verlangt nach geklärten Kompetenzen und Rollen. Damit er mit Leben gefüllt werden kann, müssen alle Beteiligten einen erhöhten Zeitaufwand für die nötigen Gespräche einplanen. Und die Übergänge - etwa bei einem Wechsel auf der Pfarrstelle - müssen sorgfältig gestaltet werden. Aber recht besehen sind das keineswegs unzumutbare neue Hürden für einen Kirchenvorstand, sondern eigentlich immer schon Grundvoraussetzungen für eine sinnvolle Zusammenarbeit.

Wo sie gegeben sind, bereitet das neue Modell keine größeren Schwierigkeiten, sondern führt zu einer schwungvolleren Arbeit im Kirchenvorstand. Pfarrer und Pfarrerinnen müssen nicht länger die Last der Leitungsverantwortung auf ihren Schultern tragen. Kirchenvorstände fühlen sich aufgewertet und ernst genommen.

Harald Wildfeuer

Der Autor ist Theologe und im Amt für Gemeindedienst für Gemeindeleitung und Kirchenvorstandsarbeit zuständig. Weitere Infos unter: Telefon: (0911) 4316-261. E-Mail:gemeindeentwicklung@afg-elkb.de


Nr. 11 - November 2002



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