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Kirchliche Zusatzversorgung: Umlagensystem wird durch Kapitaldeckung ersetzt

Die Kirchenrente ist sicher

Die Altersvorsorge im öffentlichen Dienst und auch bei den Kirchen ändert sich wesentlich: Das höchst komplizierte Modell der bisherigen Gesamtversorgung, das auch das Bundesverfassungsgericht moniert hatte, gilt nicht mehr. Es wird durch ein neues Betriebsrentensystem ersetzt, dem so genannten Punktemodell. In ihm ist auch die so genannte Riesterförderung künftig möglich. Betroffen sind in der bayerischen Kirche und Diakonie die rund 49000 Mitarbeitenden, die »privatrechtlich« angestellt sind; es sind also - indirekt ausgedrückt - alle Mitarbeiter bis auf die Pfarrer, Diakone und Kirchenbeamten.

BfA

  In einem komplizierten Beziehungsgeflecht präsentiert die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) die finanzielle Situation im Alter. Die kirchliche Zusatzversorgung geht künftig von einem kapitalgedeckten System aus.

Foto: BfA

Es bestand dringender Handlungsbedarf: Das bisherige Rentensystem der kirchlichen Zusatzversorgung (KZV) war so kompliziert, dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass dieses System allein deshalb verfassungsrechtlich problematisch sei, weil die Versicherten und die Rentner dieses System kaum mehr verstehen können. Eine bemerkenswert »verbraucherfreundliche« Sicht der Karlsruher Richter.

Rentenniveau sinkt

Dabei gewinnt die kirchliche Zusatzversorgung genauso wie jede andere betriebliche Altersversorgung zunehmend an Bedeutung: Das durch die gesetzliche Rentenversicherung gewährleistete Rentenniveau wird nämlich von 71% des Nettoarbeitsentgelts bis auf 68% im Jahre 2030 sinken (auch dies nur eine rechnerischen Größe, die von einem Renteneintritt mit 65 Jahren ausgeht).

Tatsächlich liegt das durchschnittliche Renteneintrittsalter inzwischen bei nur 57 Jahren. Um die durch die Absenkung des Rentenniveaus und des sinkenden Renteneintrittsalters entstehende Versorgungslücke zu decken, hat der Gesetzgeber die so genannte Riester-Rente geschaffen. Dadurch kann der Einzelne (auf eigene Kosten!) unter Inanspruchnahme von staatlicher Förderung eine weitere Säule der Altersversorgung aufbauen. Im Rahmen der bisherigen KZVK konnte diese Förderung freilich nicht in Anspruch genommen werden.

Im so genannten Punktemodell werden nunmehr für jeden Arbeitnehmer in jedem Beschäftigungsmonat 4% seines Bruttoentgeltes als Beitrag in die Zusatzversorgung gezahlt. Diese Beträge werden in Punkte umgerechnet. Diese Umrechnung ist zwingend, weil Beträge, die in jungen Lebensjahren eingezahlt werden, wegen der Verzinsung stärker gewichtet werden.

Außerdem kann man durch Gutschrift von Punkten Kindererziehungszeiten und Ähnliches berücksichtigen. Bei Renteneintritt werden die Punkte in Geld zurückgerechnet. Die vorläufige Unbekannte in diesem System sind die von der Kassen erwirtschafteten Zinsen (Rendite).

Der entscheidende Vorteil des Punktemodells liegt darin, dass ein Arbeitnehmer, der fünf Jahre in einem Betrieb gearbeitet hat, seine Ansprüche in voller Höhe erhält, auch wenn er den Arbeitsplatz wechselt. Die Leistungen nach dem Punktemodell können Leistungen nach anderen Altersversorgungsmodellen ergänzen.

Die Betriebsrente ist kapitalgedeckt, d.h., dass für die erworbenen Rentenanwartschaften ein entsprechendes Deckungskapital vorhanden sein muss, um auf Dauer die Versicherungsleistungen zu gewährleisten. Das bedeutet, dass im Gegensatz zur Gesamtversorgung das Punktemodell ein kalkulierbares Altersvorsorgesystem ist. Diese Kapitaldeckung ist, gemessen am bisherigen Umlagensystem, auf jeden Fall das sicherere Modell. So gesehen kann man, ein geflügeltes Politikerwort abwandelnd, formulieren: Die Kirchenrente ist sicher. Ein Gewinn für die Mitarbeiterschaft.

Ausführlich zum neuen System der Zusatzversorgung: »Alles was Recht ist«

kikoko


Nr. 8 - August 2002




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