DAS STICHWORT
Gleichstellungsbeauftragte
Hauptaufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, die Situation von Frauen im Berufsleben zu verbessern. Sie sollen darauf achten, dass Frauen auch Zugang zu Führungs- und Leitungsaufgaben bekommen und Ideen entwickeln, wie Familie und Beruf für Frauen wie Männer künftig besser miteinander vereinbart werden können.
Dazu bietet das Kirchengesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männer eine Vielzahl von Möglichkeiten, an diesem Veränderungsprozess mitzuwirken. Gleichstellungsbeauftragte können Mitarbeitende in Einzelfällen beraten und begleiten, dazu können beispielsweise auch Sprechstunden eingerichtet werden. In Mitarbeitendenversammlungen soll einmal jährlich über die Tätigkeit berichtet werden. Die Beauftragten haben das Recht, ihre Anliegen direkt den Leitungen der jeweiligen Einrichtung vorzutragen und müssen von diesen unterstützt werden. Die Dienststellenleitungen sind verpflichtet, rechtzeitig zu unterrichten und erforderliche Unterlagen auch frühzeitig vorzulegen. Wenn Mitarbeitende dies erlauben, können Gleichstellungsbeauftragte sogar Personalakten einsehen.
Bei Stellenausschreibungen sind die Beauftragten rechtzeitig zu beteiligen. Sie können Bewerbungsunterlagen einsehen, ein Recht, das ebenso den Mitarbeitervertretungen zusteht. Selbst zu Bewerbungsgesprächen können sie hinzugezogen werden, wenn die Dienststellenleitung diesen Wunsch unterstützt und die Bewerberin oder der Bewerber nicht widerspricht.
Auch Gleichstellungsbeauftragte unterliegen der Schweigepflicht, sofern es um personenbezogene Daten oder vertrauliche Informationen geht. Dieses Stillschweigen gilt auch über die Zeit der Bestellung zu diesem Amt hinaus.