Erstmals Streik in Bayern - bundesweites Signal?
Diakonie-Mitarbeiter wollen Tarifverträge
Das geht alle kirchlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an: Der kirchliche Sonderweg im Arbeitsrecht, der so genannte »Dritte Weg«, wird wieder einmal in Frage gestellt. Die Gewerkschaft stuft die Tarifautonomie - und damit das Streikrecht - höher ein als das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Bedeutet das den Gang nach Karlsruhe?
Der Haussegen hängt schief - und das ausgerechnet in einem Konzern der christlichen Nächstenliebe. Zorn und Verbitterung haben sich bei vielen Beschäftigten der evangelischen Diakonie in Deutschland aufgestaut, seit dort vor gut vier Jahren eine einschneidende Reform des Entlohnungssystems eingeleitet wurde.
Als Reaktion auf die wachsende Konkurrenz im Bereich sozialer Dienstleistungen kam es zu teils drastischen Sparmaßnahmen im Personalbereich: Überstundenzuschläge wurden gestrichen, Urlaubs- und Weihnachtsgelder gekürzt, neue Niedriglohngruppen eingeführt.
150 Demonstranten für 400000 Beschäftigte
Nach zahlreichen Demonstrationen quer durch die Republik kam es am 17. Januar im oberfränkischen Himmelkron zum ersten Warnstreik in der Geschichte der bayerischen Diakonie (Das Sonntagsblatt berichtete). Damit setzte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zugleich ein bundesweites Signal: Ihr Bundesvorsitzender Frank Bsirske reiste von Berlin eigens in die nordbayerische Provinz, um vor den über 150 Demonstranten verbindliche Tarifverträge für die rund 400000 Beschäftigten in der Diakonie einzufordern.
Die Aktion in Himmelkron markiert den bisherigen Höhepunkt in der seit Jahren schwelenden Debatte um das kirchenspezifische Arbeits- und Tarifrecht. Zwar berufen sich die verantwortlichen Arbeitsrechtlichen Kommissionen (ARK) auf Bundes- und Landesebene nachdrücklich darauf, nach dem Prinzip der »Dienstgemeinschaft« einen Konsens zwischen Arbeitgebern und -nehmern herbeizuführen.
Dennoch wurden die Gehaltsabsenkungen in der Diakonie trotz massiver Proteste aus den Reihen der Mitarbeitervertretungen durchgesetzt. Mittlerweile gibt es über die Neugruppierungen schon die ersten Arbeitsgerichtsurteile - je eines zu Gunsten der Kläger und der beklagten Arbeitgeber.
Dass in den neuen »Leichtlohngruppen« Putzfrauen und Küchenhilfen künftig geringer entlohnt werden als bisher nach dem Bundes-Angestellten-Tarif (BAT), wurde unter anderem mit der vom Staat eingeleiteten Deregulierung, der Krise in den Sozialkassen, sinkender Kirchensteuereinnahmen und mit der wachsenden Zahl von Konkurrenten im Sozialbereich begründet. Nicht zuletzt seien dadurch auch Arbeitsplätze erhalten worden, die von anderen Trägern unter Umständen ausgelagert worden wären.
Nicht von ungefähr sieht also beispielsweise der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA), in dem rund 50000 Mitglieder aus 19 Landesverbänden vertreten sind, die Diakonie inzwischen auf der Seite der Unternehmer: »Sie geht auf den Markt der sozialen Dienstleister und kämpft um ihre beherrschende Marktposition«, ließ die BVEA schon im Juli vorigen Jahres in einer Pressemitteilung verlauten.
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