Sicherheit am Arbeitsplatz
Gefahrstoffe im Griff
Der Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern und -nehmerinnen ist vielen Regelungen unterworfen. Einerseits regelt der Staat den Arbeitsschutz durch Gesetze und Verordnungen, die durch die Gewerbeaufsicht kontrolliert werden. Andererseits erlassen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger eigene Vorschriften, die durch Berufsgenossenschaften kontrolliert werden.
Darüber hinaus erlässt die Europäische Union diverse Richtlinien, die durch Gesetze in nationales Recht umgesetzt werden. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) soll die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsbestimmungen sicherstellen und mithelfen, dass die Sicherheit am Arbeitsplatz und der Gesundheitsschutz im kirchlichen Bereich einen hohen Standard erfüllt.
Dazu werden beispielsweise Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt, die mit der Mitarbeitervertretung vor Ort eng zusammenarbeiten. Dieses Zusammenwirken ist durch das Mitarbeitervertretungsgesetz (Paragraf 40, Buchstabe a) klar geregelt.
Die Evangelische Kirche in Deutschland hat die Verpflichtungen, die sich aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz ergeben, in besonderer Weise geregelt. In Hannover wurde dazu eine Fachstelle für Arbeitssicherheit (EFAS) eingerichtet.
Eine Stelle mit einem breiten Angebot: Für Mesner, die mit möglicherweise giftigen Farben zu tun haben, stellt sich die Frage der Arbeitsplatzsicherheit etwas anders als zum Beispiel für Erzieherinnen im Kindergarten, deren Gesundheit durch Stress und Lärm beeinträchtigt wird.
In allen Gliedkirchen, zu denen auch die bayerische Landeskirche gehört, sind der EFAS-Fachstelle Koordinatoren zugeordnet, die wiederum Ortskräfte anleiten. Mit diesem Sonderweg soll im kirchlichen Bereich der Arbeitsschutz sichergestellt werden. Der diakonische Bereich ist von dieser innerkirchlichen Regelung allerdings ausgenommen.
Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wurde die betriebsärztliche Versorgung durch ein Pauschalabkommen mit der B.A.D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH erfüllt. Alle arbeitsmedizinischen vorgeschriebenen Leistungen müssen demnach von der B.A.D erbracht werden, außer sie obliegen den Gesundheitsämtern.
Evangelische Fachstelle für Arbeitssicherheit (EFAS), Otto-Brenner-Straße 9 in 30519 Hannover; Tel. (0511) 16792-0, Fax -99.
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