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Experte rät, vorläufig keine Verträge zur Altersvorsorge abzuschließen

Die Krise der Zusatzversorgung

Beschäftigte in Kirche und Diakonie sollen vorläufig keine Versorgungsverträge nach dem Altersvermögensgesetz abschließen. Das rät der Kirchenjurist Detlev Fey aus Hannover in einem Beitrag, der nun in der Zeitschrift ZMV erschienen ist.

Die kirchliche Zusatzversorgung sei in der Krise, so Fey. Die Zahl derer, die Anspruch auf Leistungen aus der Versorgungskasse haben, wachse einerseits, während durch Personalabbau auch im kirchlichen Bereich die Zahl der Beitragspflichtigen zurückgehe.

Für Teilbereiche des Sozial- und Gesundheitswesens werde die Lage durch die Konkurrenzsituation mit privaten Anbietern noch schwieriger, weil sich die zusätzlichen Leistungen an die Versorgungskasse zu einem Wettbewerbsnachteil entwickeln.

Das im Mai beschlossene "Altersvermögensgesetz"bringe, so der Jurist Fey, weitere Nachteile für kirchliche Beschäftigte. Von der staatlichen Förderung seien ausdrücklich Personen ausgeschlossen, "die in einem beamtenähnlichen Gesamtversorgungssystem pflichtversichert sind, in erster Linie also die Pflichtversicherten des Zusatzversorgungssystems."Bevor die Frage nicht geklärt ist, ob die kirchliche Zusatzversorgung doch förderungsfähig ist und die staatlichen Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können, sollen die Versicherten keine neuen Verträge zum Altersvermögensgesetz abschließen, rät Fey.

Parallel sollen die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Diensts, in dem ein ähnliches Versorgungssystem existiert, über ein neues System nachdenken. Sollte dies nicht gelingen, so Fey, der als Jurist bei der EKD in Hannover arbeitet, muss über ein kircheneigenes System nachgedacht werden.

Der Gesamtbeitrag zum Thema ist in der Zeitschrift ZMV - Die Mitarbeitervertretung, Seiten 209-213, nachzulesen. Ketteler-Verlag, ISSN 0939-8198

Helge Neuschwander-Lutz


Nr. 12 - November 2001




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