Kehrt die ÖTV / ver.di zurück in die Arbeitsrechtliche Kommission der bayerischen Landeskirche?
Der Sprung über den eigenen Schatten
Der "Dritte Weg", den sie seit über zwanzig Jahren bekämpft, scheint der Gewerkschaft in Bayern nun plötzlich doch begehbar - wenigstens für einen befristeten Test.
Gespräche zwischen Mitgliedern der bayerischen Kirchenleitung und der ÖTV, jetzt ver.di, in der es eine eigene "Abteilung Kirchen" gibt, weisen in diese Richtung: Vielleicht schon im Oktober 2001, wenn in die 16köpfige "Arbeitsrechtliche Kommission" (ARK) der bayerischen Landeskirche" neu zusammengesetzt wird, könnten unter den 8 Arbeitnehmer-Vertretern drei oder vier Gewerkschafter sitzen.
Was für Insider eine fast schon sensationelle Entwicklung wäre, das muss man einer Öffentlichkeit, die das komplizierte innerkirchliche Arbeitsrecht nicht kennt, erst einmal erklären: Was "draußen" in der säkularen Arbeitswelt Tarifkämpfe sind, das nennt sich in der Kirche "Dritter Weg". Dienstgeber und Dienstnehmer sitzen gemeinsam in der "ARK", die unter anderem die Tarife beschließt, die in Kirche und Diakonie gelten sollen. Eine Tarifauseinandersetzung freilich, wie sie "draußen" bis hin zum Streik stattfindet, ist in der Kirche ausgeschlossen. Sie regelt ihre arbeitsrechtlichen Belange verfassungsgemäß selbst (so genannte "staatskirchenrechtl. Gewährleistung des Art. 140 Grundgesetz" unter Bezug auf die Weimarer Reichs-Verfassung) und hat dabei das Modell der "Dienstgemeinschaft" von Dienstgeber und Dienstnehmer entwickelt, die dem selben Auftrag verpflichtet sind - einen Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit, zwischen Chef und Untergebenem, gibt es in dieser Sichtweise nicht. Die zwei wesentlichen Unterschiede zum "zweiten Weg" also sind: Kein Streik (weil man sich einen streikenden Seelsorger nicht vorstellen kann), Schlichtungszwang (im Gegensatz zur offenen Schlichtung).
Dieses Modell freilich, das in Bayern 1977 eingeführt wurde, mochte die ÖTV nur ein paar Monate mitmachen - dann stieg sie aus. Begründung: . Letztlich sei es im "Dritten Weg" doch der Dienstgeber Kirche allein, der festlegt, mit wem er unter welchen Bedingungen verhandelt. Wenn schon Tarifauseinandersetzung am Tisch und nicht auf der Straße, dann in einem Gremium, das in absoluter Eigenständigkeit, quasi als neutrale Instanz, Tarifkonflikte regelt. Diese "Tarifautonomie" traut die Gewerkschaft der jetzigen Arbeitsrechtskommission nicht zu.
Über zwei Jahrzehnte Boykott des Dritten Weges heißt freilich, dass die Gewerkschaft zwar im kirchlichen (vor allem diakonischen) Bereich viele Mitglieder gewonnen hat (siehe Kreuz&Quer), aber außerhalb der Mitwirkungsstrukturen geblieben ist. Nun aber fanden Gespräche auf höchster Ebene über eine Rückkehr in die ARK statt. Landesbischof Johannes Friedrich selbst war beteiligt, auf Gewerkschaftsseite der Bezirksleiter der ÖTV Bayern Michael Wendl (demnächst stellvertretender Landesvorsitzender von ver.di).
Wie Robert Jung, Abteilungsleiter "Kirchen" bei ver.di, dem Sonntagsblatt sagte, könne man sich bei der Gewerkschaft durchaus "einen befristeten Verzicht auf Arbeitskampfmaßnahmen" vorstellen. Eine solche Erklärung müsste Jung freilich erst noch durch seine gewerkschaftseigenen Gremien durchbringen. Sie wäre aber die Voraussetzung, dass die Gewerkschaft quasi testweise in die ARK wieder einzöge - verbunden mit der Zusicherung, dass gleichzeitig Gespräche über neue Arbeitsrechtsregelungen in der Kirche begännen, bei denen gewerkschaftliche Positionen - wie auch immer - beteiligt wären.
Jung sieht eine bereits auf EKD-Ebene vorgelegte, zuletzt aber in der Kirchenkonferenz gekippte "Grundlagenvereinbarung" als gute Basis. Jung selbst plädiert unter anderem für ein mehrstufiges Schlichtungsverfahren, grundsätzlich offen, aber "mit hohem Einigungszwang".
Auch die Kirchenleitung hat Interesse daran, die Gewerkschaft wieder ins Boot zu holen. Arthur Ries, der Geschäftsführer der ARK, begrüßt es, falls die Gewerkschaft "arbeitsrechtliche Verantwortung wieder übernähme". Für Hans-Gerhard Koch, Leiter des Amtes "Kirchliche Dienste in der Arbeitswelt" und gewissermaßen Mittler zwischen beiden Seiten, wäre es so, als ob die Gewerkschaft "über den eigenen Schatten springt". Der Verband Kirchlicher Mitarbeiter (VKM - s. Ausgabe 5-2001), der zur Zeit alle 8 Arbeitnehmer-Sitze inne hat, verlöre durch den Einzug ver.dis Einfluss. Und es entstünde ein neues Problem: Wie zählt man Mitglieder, wie wägt man Mitgliederzahlen zweier völlig unterschiedlicher Organisation gegeneinander ab, nach denen sich schließlich die Zahl der Sitze in der ARK bemisst? Die Gewerkschaft kennt die genaue Zahl ihrer Mitglieder in kirchlichen Einrichtungen gar nicht, und der VKM hat es vor allem mit sogenannten korporierten Mitgliedern zu tun.
Lutz Taubert