Die Vertrauensperson im Kirchenvorstand
Dreh- und Angelpunkt der Gemeinde
In diesen Wochen haben sich die Kirchenvorstände konstituiert. Vor allem die neugewählten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher erlebten bei diese ersten Sitzungen eine überraschende Vielfalt an Möglichkeiten und Aufgaben: Da wurden Schwerpunkte der Arbeit festgelegt und vor allem gewählt. Während viele Berufungen in die für die Gremien der Gemeinde oft per Handabstimmung über die Bühne gingen, erfolgte die Wahl des Vertrauensmanns oder der Vertrauensfrau nach den gesetzlichen Regeln in schriftlicher Abstimmung. Denn der "Vertrauensmensch" hat eine wichtige Funktion in der Gemeinde.
In den kirchlichen Gesetzen ist die Aufgabe der Vertrauensperson knapp beschrieben: Zusammen mit dem Vorsitzenden des Kirchenvorstands, in der Regel der erste Pfarrer, ist sie dafür verantwortlich, dass sich der Kirchenvorstand mit "den ihm obliegenden Aufgaben" befasst. Der Vertrauensmensch legt zusammen mit dem Vorsitzenden die Tagesordnung fest und bereitet die Sitzungen vor. Was so nüchtern klingt, kann in der Praxis schon viel sein: Mit der Tagesordung werden auch die Inhalte und ihre Gewichtung bestimmt. Eine ordentliche Einladung sorgt dafür, dass jeder den gleichen Wissensstand hat, sich vorbereiten kann und dann nicht in der Sitzung auf die häufig undurchschaubaren "Tischvorlagen" irgendwelcher Experten angewiesen ist.
Über diese À wenn ernstgenommen À wichtigen Regularien hinaus hat der Vertrauensmensch noch weit wichtigere Aufgaben in der Gemeinde. Denn die Vertrauenspersonen sind meist der "Dreh-und Angelpunkt des Vertrauens von allen Seiten", so Raimund Loebermann, Leiter des Amtes für Gemeindedienst in Nürnberg und seit vielen Experte in Sachen Kirchenvorstand. Die Vertrauenspersonen können, wie Loebermann erläutert, Informationen vermitteln zwischen Pfarren, Hauptamtlichen, Kirchenvorstand und Gemeindemitgliedern. Die Vertrauensmenschen organisieren Fortbildungen und vermitteln in Konflikten. In vielen Gemeinden hat die Vertrauensperson auch automatisch den Vorsitz in wichtigen beschließenden Gremien, wie beispielsweise dem "Verwaltungsausschuss", der für die Finanzen oder für Baumaßnahmen zuständig ist.
Darüberhinaus ermöglicht die neue "Kirchengemeindeordnung", dass die Vertrauensleute sogar zum ersten Vorsitzenden des Kirchenvorstands gewählt werden. Eine "Geschäftsordnung", die der Kirchenvorstand erstellt, kann dann die Vertrauensperson "deutlicher als bisher in die gleichberechtigte Zusammenarbeit mit den Pfarrern stellen", wie Loebermann betont.
Neben all diesen Funktionen ist der Vertrauensmensch vor allem ein Vermittler zwischen den Hauptamtlichen und den ehrenamtlich Mitarbeitenden, da er zu beiden Gruppen gehört. Um aber dieses verantwortungsvolle Amt richtig ausfüllen zu können braucht der Vertrauensmensch außer eigenem Engagement selbst vor allem eins À Vertrauen.
Achim Schmid
Vertrauensfrau Gisela Wild
Ein Amt mit vielen Möglichkeiten und Chancen

So ein Kirchen-Gemeindeparlament mit allem drum und dran macht schon was her. Am Beispiel der Münchner Andreasgemeinde mit ihren 6 078 Seelen: Zur Kirchenvorstandssitzung - einmal monatlich - werden eingeladen: die 12 gewählten Kirchenvorsteher und -vorsteherinnen; die acht Ersatzleute, die den erweiterten Kirchenvorstand bilden; die drei Pfarrer als "geborene Mitglieder"; der Kirchenpfleger. Macht zusammengenommen ein Gremium von 24 Personen.
Gisela Wild (58, Foto), Katechetin im Nebenamt, ist die gewählte Vertrauensfrau des Kirchenvorstands. Was ist eigentlich, ihrem Verständnis nach, die Aufgabe der Vertrauensfrau? Sie empfindet sich als "Bindeglied" zwischen den Hauptamtlichen einerseits und der Gemeinde, den Gemeindegliedern andererseits. Wenn man vom Kirchenvorstand als dem Gemeindeparlament spricht, dann bildet die Vertrauensfrau zusammen mit dem Pfarrer gewissermaßen das Parlamentspräsidium. Zwar ist, nach einer sehr bewussten Entscheidung dieses Kirchenvorstands, der erste Pfarrer auch der Vorsitzende des Kirchenvorstands, der, hauptamtlich verpflichtet, die Verantwortung für die Gemeinde zu tragen hat. Aber die Vertrauensfrau repräsentiert gegenüber dem hauptamtlichen Theologen sozusagen die Gemeinde, das Laienelement der Gemeinde, in einer Person.
Sitzungsleitung, Protokoll, Andacht: Das sind die drei allmonatlichen Regularien, die vor jeder Kirchenvorstandssitzung zu klären sind. Die Moderation geht reihum, der Vertrauensfrau kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Am offensichtlichsten und auch am spannendsten wird die Aufgabe der Vertrauensfrau, des Vertrauensmannes bei einer Pfarrstellenbesetzung. "Da bemühe ich mich, herauszufinden, wie die Gemeinde denkt; was sie will", sagt Frau Wild. Wenn dann in einem Stellenbesetzungsgespräch mit dem Regionalbischof und der Dekanin das Stellenprofil einer zu besetzenden Pfarrstelle entwickelt wird, kommt es entscheidend darauf an, wie die Vertrauensfrau den Vorstellungen der Kirchengemeinde Stimme verleiht.
Und was muss eine Vertrauenfrau noch machen? Sie vergisst keinen Geburtstag, gratuliert im Gremium rechtzeitig und mit einem kleinen Geschenk, sie spricht Worte der Begrüßung, des Danks, des Abschieds. Wer könnte das besser als jemand, dem man Vertrauen schenk!