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Im Januar und Februar werden die Dekanatsfrauenbeauftragten gewählt

Damit die Gleichstellung gelingt

Kurz nach den Kirchenvorstands-Wahlen stehen schon wieder wichtige Wahlen in der Landeskirche an: Zwischen Ende Januar und Anfang März 2001 werden die "Dekanatsfrauenbeauftragten" gewählt.

Was sind, was tun Dekanatsfrauenbeauftragte? In einem demokratischen Verfahren gewählt, haben sie weit reichende Aufgaben und Kompetenzen: Sie unterstützen die Initiativen und die Arbeit von Frauen in den Dekanatsbezirken. Vielerorts gelingt es, ein Netzwerk mit Frauen aus den Kirchenvorständen, aus Frauenverbänden und -gruppen sowie mit Frauenbeauftragten der Kommunen und der Region zu knüpfen, um so die Interessen von Frauen zur Sprache zu bringen und durchzusetzen. So tragen die "Dekanatsfrauen" wesentlich zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Kirche bei. Zusammen mit den Frauenbeauftragten der Kirchenvorstände engagieren sich rund 700 Frauen.

Wer kann gewählt werden?

Zur Wahl stehen alle evangelischen Frauen, die für einen Kirchenvorstand kandidieren können, wie auch die Angehörigen von Mitgliedern des Kirchenvorstands und Frauen, die in einer Kirchengemeinde angestellt sind.

Alle Kandidatinnen werden auf einem Wahlvorschlag präsentiert. Zwei Beauftrage in jedem Dekanat und ihre Stellvertreterinnen werden für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.

Wer wählt?

Gewählt werden diese Beauftragte von den Kirchenvorsteherinnen und den "Ersatzfrauen" für den Kirchenvorstand. Außerdem dürfen bis zu fünf "Wahlfrauen" aus jeder Gemeinde mitwählen. Diese Frauen werden beispielsweise von örtlichen Frauenverbänden oder Frauengruppen gestellt.

Wie wird gewählt?

Die Wahl selbst wird vom jeweiligen Dekan oder der Dekanin und den bisherigen Dekanatsfrauenbeauftragten organisiert und durchgeführt. Gewählt wird bei einer Wahlversammlung, zu der die Wählerinnen mindestens 14 Tage vorher eingeladen werden. Auch Briefwahl ist möglich.

Welche Aufgaben haben die Dekanatsfrauenbeauftragten? Mit vielen Anregungen, Initiativen und Aktionen setzen sich die Dekanatsfrauenbeauftragten ganz konkret dafür ein,


dass die Arbeit von Frauen in der Kirche besser sichtbar wird und Wertschätzung erfährt. Deshalb berichten die Dekanatsfrauenbeauftragten zum Beispiel in Pfarrkonferenzen und Synoden über die Situation von Frauen in der Kirche, benennen Benachteiligungen und gestalten Öffentlichkeitsarbeit;


dass sich Frauen vernetzen und gemeinsame Aktionen planen, wie etwa Treffen mit Frauenbeauftragten der Kirchenvorstände, mit Kontaktfrauen aus den Gemeinden. Sie organisieren Projekte mit kommunalen Frauenbeauftragten und beteiligen sich an Frauenstammtischen;


Frauen ihre Rechte als Ehrenamtliche kennen und einfordern, indem sie beispielsweise das neue Ehrenamtsgesetz bekannt machen, Beratungs- und Konfliktgespräche führen, über Auslagenerstattung, Fortbildungen und Ehrenamtsnachweise informieren, Haushaltsmittel für Ehrenamtliche einfordern, geschlechtsspezifische Statistiken anregen, Faltblätter verteilen;


Gleichstellungsfragen und Frauenanliegen in Dekanatsgremien zur Sprache gebracht werden, indem sie Stellungnahmen abgeben, sich für geschlechtergerechte Sprache einsetzen, Vorschläge einbringen bei der Besetzung von Ausschüssen, bei der Festlegung von Arbeitsschwerpunkten, bei Entscheidungen über Personal und Finanzen.

Viele Frauen arbeiten in den unterschiedlichsten Bereichen in der Kirche mit. Ihr Engagement hält die Kirche am Laufen. Deshalb brauchen diese Frauen in der Kirche Rückhalt und Repräsentanz, müssen ihre Belange bei Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden. Eine wichtige Rolle können dabei die Dekanatsfrauenbeauftragten spielen, weshalb sich möglichst viele Frauen als Kandidatinnen oder Wählerinnen bei dieser wichtigen Wahl beteiligen sollten.

Sigrid Schneider-Grube, Frauengleichstellungsbeauftragte der bayerischen Landeskirche.


Nr. 2 - Januar 2001





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