Keine Strukturen zur Zusammenarbeit vorhanden
Stiefkind Mitarbeitervertretung
Mit dem Thema Mitbestimmung haben Landeskirche und Diakonie so ihre Schwierigkeiten. Nicht genug, dass Gewerkschaften mit eher kritischen Augen betrachtet und kircheneigene Tarifverträge klar abgelehnt werden. Auch in den Strukturen zeigt sich, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten kirchlicher und diakonischer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eingeschränkt sind.
Mitarbeitervertretungen (MAV), wie die kirchlichen Personalvertretungen genannt werden, sind in vielen Arbeitsbereichen auf sich selbst gestellt. In den drei großen Bereichen kirchlicher Arbeit, den Gemeinden, den landeskirchlichen Ämtern und Einrichtungen und der Diakonie, arbeiten die Vertretungen nebeneinander her. In zwei der drei Bereichen fehlen Gesamtvertretungen.
 |

 |
 |
In den mehr als 1.500 Gemeinden, 76 Dekanaten und sechs Kirchenkreisen der Landeskirche mit ihren rund 18.000 Beschäftigten gibt es zwar viele MAVen. Wie viele Vertretungen aber tatsächlich existieren, ist nicht erfasst. Eine Gesamt-Mitarbeitervertretung (GMV) für die Parochie fehlt.
|
|

 |
|
Mehr als 40.000 Mitarbeitende sind in diakonischen Einrichtungen und Werken beschäftigt. Ein Gesamtaufstellung der in der bayerischen Diakonie gewählten Vertretungen ist nicht vorhanden; auch hier fehlt eine Gesamtvertretung.
|
|

 |
|
Allein bei den landeskirchlichen Ämtern und Einrichtungen mit weniger als 1.000 Beschäftigten in knapp 50 Werken und Diensten ist eine solche GMV vorhanden, die dann zuständig ist, wenn Fragen zu klären sind, die mehr als eine dieser Dienststellen betreffen.
|
Ein Bindeglied zwischen diesen drei Bereichen ist nicht vorhanden. Zwar ist im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) die Bildung so genannter Gesamtausschüsse vorgesehen, die MAVen beraten, unterstützen und den Informationsaustausch fördern sollen. Die Landeskirche hat die Übernahme dieser Regelung in der bayerischen Fassung des MVG bislang aber abgelehnt - aus Kostengründen.
Benachteiligt dadurch sind vor allem die vielen kleinen Mitarbeitervertretungen, die in Fragen der Mitbestimmung und Mitberatung auf sich selbst gestellt sind. Frustration der gewählten Vertreterinnen und Vertreter ist die eine Folge, ein permanenter Wechsel in diesem "Ehrenamt der Hauptamtlichen" die andere. So geht mühsam aufgebautes arbeitsrechtliches Grundwissen immer wieder verloren. Steckt da eine Absicht dahinter?
Die MAVen sind gewählte Vertretungen mit dem Auftrag, die wirtschaftlichen, beruflichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden zu fördern. Zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen kirchlichen Arbeitgebern und Arbeitnehmer-Vertretungen, wie sie im MVG als Grundlage vorgegeben ist, gehört, dass beide Seite gleiche Möglichkeiten haben, sich zu informieren, sich in ihrem Aufgabenbereich zu beraten und zu unterstützen. Die gewählten Vertreter der kirchlichen Beschäftigten verdienen es einfach, ernst genommen zu werden. Dazu gehört auch eine klare, alle Bereiche umfassende Struktur der Vertretungsarbeit.
Helge Neuschwander-Lutz