Liebe Leserinnen, liebe Leser,

das Mitarbeitervertretungsgesetz, das in Kirche und Diakonie die Mitbestimmung regelt, soll noch in diesem Jahr überarbeitet werden - und zwar EKD-weit.

Es ist aber noch nicht zu erkennen, in welche Richtung sich diese so genannte Novellierung bewegen wird, weil die beteiligten Parteien auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, auf Diakonie- und Landeskirchenseite natürlich unterschiedliche Interessen mitbringen.

Der Wunsch der Mitarbeitenden, die Mitbestimmungsrechte auszuweiten und auch in wirtschaftlichen Fragen künftig mitzuentscheiden, wird kaum großen Beifall auf der Arbeitgeberseite finden - auch wenn im Grunde einiges dafür spricht, dass das kirchliche und diakonische Management gerade diejenigen an Entscheidungen beteiligt, die auch im Falle einer Fehlentscheidung das größte Risiko tragen: Es sind nämlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die schlimmstenfalls ihre Arbeitsplätze verlieren.

Entwürfe zur Novellierung der Mitarbeitervertretungsgesetzes liegen schon vor - eine ganze Reihe sogar. Was aber - voraussichtlich im Herbst -dann tatsächlich geändert wird, steht freilich noch in den Sternen.


Ihr Helge Neuschwander-Lutz


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Nr. 4 - April 2002



Erfahrungen eines Neulings im Kirchenvorstand:
In die Pflicht genommen

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Pfarrer Thomas Popp über die Rolle der Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher
Leitung im Ehrenamt

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Kirchliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer mischen die Karten neu
Trillerpfeifen statt Friedenspflicht

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Das Stichwort
Das Mitarbeitervertretungsrecht

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Quer durch Bayern: Fortbildungsveranstaltungen für Haupt- und Ehrenamtliche

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Gemeindebrief-Werkstatt
Layout

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