Liebe Leserinnen, liebe Leser,
das Mitarbeitervertretungsgesetz, das in Kirche und Diakonie die Mitbestimmung regelt, soll noch in diesem Jahr überarbeitet werden - und zwar EKD-weit.
Es ist aber noch nicht zu erkennen, in welche Richtung sich diese so genannte Novellierung bewegen wird, weil die beteiligten Parteien auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, auf Diakonie- und Landeskirchenseite natürlich unterschiedliche Interessen mitbringen.
Der Wunsch der Mitarbeitenden, die Mitbestimmungsrechte auszuweiten und auch in wirtschaftlichen Fragen künftig mitzuentscheiden, wird kaum großen Beifall auf der Arbeitgeberseite finden - auch wenn im Grunde einiges dafür spricht, dass das kirchliche und diakonische Management gerade diejenigen an Entscheidungen beteiligt, die auch im Falle einer Fehlentscheidung das größte Risiko tragen: Es sind nämlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die schlimmstenfalls ihre Arbeitsplätze verlieren.
Entwürfe zur Novellierung der Mitarbeitervertretungsgesetzes liegen schon vor - eine ganze Reihe sogar. Was aber - voraussichtlich im Herbst -dann tatsächlich geändert wird, steht freilich noch in den Sternen.
Ihr Helge Neuschwander-Lutz
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