Liebe Leserinnen, liebe Leser,
mit einem eigenen Gesetz hat die bayerische Landeskirche die ehrenamtliche Arbeit nicht nur geregelt, sondern auch gewürdigt. Juristische Texte sind nicht immer auf den ersten Blick verständlich. Um die gesetzlichen Regelungen der "Ehrenamtsgesetzes" sowohl für die Ehrenamtlichen selbst wie auch die hauptberuflichen Mitarbeitenden in der kirchlichen Arbeit zu klären, ist eine kleine "Auslegung" erschienen.
Dort wird sehr wohl unterschieden zwischen Tipps und Ratschlägen für Ehrenamtlichen und Hilfestellungen für Hauptberuflichen. Für letztere geht es in erster Linie darum, all die neuen, gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Lutz Taubert informieren im nebenstehenden Beitrag deshalb, was der Ratgeber bietet und wo Sie ihn bekommen können.
Welche Erfahrungen in den letzten Monaten innerhalb der Landeskirche mit den sogenannten Mitarbeiterjahresgesprächen gesammelt wurden, können Sie auf der nächsten Seite nachlesen. Markus Springer hat nachgefragt, ob sich durch die jährlichen Gespräche tatsächlich etwas verbessern lässt.
Ihr Helge Neuschwander-Lutz
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