Liebe Leserinnen, liebe Leser,
"Alles was Recht ist": Die neue Rubrik in unserer Mitarbeiterbeilage ist der Einstieg in eine kleine Sammlung einschlägiger Probleme, die sich im Arbeitsfeld Kirche auftun. Es geht beide an, die Haupt- wie die Ehrenamtlichen. Im kirchlichen Rechtswesen kommt deutlich zum Ausdruck, dass Mitarbeit immer in einem umfassenden Sinn gemeint ist - das ehrenamtliche Engagement ist so wichtig wie die professionelle, bezahlte Tätigkeit.
Kirchliches Recht, insbesondere kirchliches Arbeitsrecht, prägt entscheidend die Bedingungen, unter denen die Fähigkeiten und Begabungen - neudeutsch: Kompetenzen - der Mitarbeiterschaft sich entfaltet. Arbeitsrecht durchzubuchstabieren hat also nichts mit Rechthaberei oder gar unangebrachter Nörgelei zu tun, sondern zielt letztlich auf die Verbesserung des "Outputs" ab, also auf Produktivität und Effizienz des Unternehmens Kirche.
Und: Sein Recht zu kennen und zu nutzen heißt auch immer, seine Mitveranwortung wahrzunehmen. In diesem Sinne beginnen wir unsere kleine Serie mit der "Mitarbeitervertretung", in der die Dienstgemeinschaft aller zum Tragen kommt.
Ihr Lutz Taubert
Stellvertretender Chefredakteur Sonntagsblatt
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