Liebe Leserinnen, liebe Leser,
kirchliches Arbeitsrecht geht Hauptamtliche zuerst an, aber ebenso die ehrenamtlichen Mitarbeiter. Arbeitsrecht regelt das Miteinander aller am Arbeitsplatz Kirche.
Wie die Kirche als "Dienstgeberin" mit ihren "Dienstnehmern" und "Dienstnehmerinnen" umgeht, zeigt, wie die so oft beschworene Dienstgemeinschaft aller, die da vom Bischof bis zur Reinigungskraft, von der Oberkirchenrätin bis zum Sozialarbeiter reicht, in der Wirklichkeit des kirchlichen und diakonischen Alltags funktioniert.
Es gibt gute Gründe, die Gewerkschaft wieder auf den kirchentypischen "Dritten Weg" zurückzuholen, auf dem kirchliches Arbeitsrecht exekutiert wird (siehe Thema). Nicht nur weil Gewerkschafts- und kirchliche Positionen etwa im Bereich der Sozialpolitik nahe oder gar deckungsgleich sind. Sondern auch ganz einfach deshalb, weil der "Dritte Weg" nur dann legitimiert ist, wenn die für Kirche und Diakonie gewichtigen Arbeitnehmer-Organisationen - und dazu zählt nun einmal die ÖTV / ver.di - auch daran mitwirken.
Seien wir also gespannt auf die Mitwirkung eines neuen alten Mitstreiters, der bisher mit Demonstrationen vor der Landessynode aufwartete und künftig am Verhandlungstisch direkt gegenüber den Dienstgebern Platz nehmen könnte.
Ihr Lutz Taubert
Stellvertretender Chefredakteur Sonntagsblatt
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