München. Die Wahlen zur Landessynode fechten zwei Pfarrer der evangelischen Landeskirche an. Über die Anträge entscheidet die konstituierende Sitzung der Kirchenversammlung am 10. März in Bayreuth, teilte die Kirchenleitung mit. Zuvor werde der zuständige Abteilungsleiter, Oberkirchenrat Hartmut Böttcher, eine Stellungnahme abgeben und ein Wahl-Prüfungsausschuss seine Arbeit aufnehmen.
Am 9. Dezember hatten rund 12000 Kirchenvorsteher 60 so genannte weltliche und 29 geistliche Vertreter in das kirchliche Leitungsgremium gewählt. Dekan Werner Kugler aus dem mittelfränkischen Heidenheim hält diese Wahl für unrechtmäßig, weil im Teilwahlkreis Dinkelsbühl/Feuchtwangen/Wassertrüdingen nur zwei statt der vorgeschriebenen drei "Weltlichen" kandidierten. Wahlleiter Jochen Fiedler (Dinkelsbühl) erklärt dies damit, das ein Dinkelsbühler Kandidat zurückgetreten und die Frist für eine Nachnominierung abgelaufen war.
Der Augsburger Pfarrer Detlef von Dobschütz möchte die Wahl aus zwei Gründen annulliert sehen. Zum einen sei der - später gewählte - Pfarrer und Rektor der Augsburger Diakonissenanstalt, Heinrich Götz, nicht als Vertreter des örtlichen Pfarrkapitels zu betrachten. Von Dobschütz ist der Auffassung, dass nur im örtlichen Gemeindeleben aktive Pfarrer kandidieren dürften. Daneben nimmt er daran Anstoß, dass die evangelische Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (afa) und der eng damit verbundene Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA) in einem Rundschreiben drei "weltliche" Kandidaten empfohlen hatten. Einer von ihnen, der 67-jährige Schmied Bruno Viertlmeister (Maxhütte-Haidhof), wurde auch wiedergewählt.
Mitunterzeichnet waren die Wahlaufrufe auf kirchlichem "Dienstpapier" von dem Nürnberger Sozialpfarrer und KDA-Chef Hans-Gerhard Koch, der ebenfalls der Landessynode angehört. Es sei ihm darum gegangen, neben vielen akademisch vorgebildeten Frauen und Männern auch einige "kleine Leute" in die Synode zu bringen, rechtfertigt Koch dieses Engagement. Auf Anweisung der Kirchenleitung musste es vorzeitig beendet werden.
"Chefjurist" Böttcher wird in Bayreuth nicht nur dazu, sondern auch zur umstrittenen Kandidatenempfehlung des Evangelischen Arbeitskreises der CSU (EAK) Position beziehen.
Der Landessynodalausschuss und der Landeskirchenrat hatten die Aktion als unzulässige Einmischung politischer Parteien in kirchliche Wahlen scharf kritisiert. Da dabei aber nicht gegen geltendes Kirchenrecht verstoßen worden war, so Kirchensprecher Dieter Breit, werde die neue Landessynode Richtlinien mit Regelungen für Wahlempfehlungen und Sanktionen bei Verstößen ausarbeiten, eine Art Ehrenkodex für einen sauberen Wahlkampf in der Kirche.
Gerhard Lenz