Kommentar
Firma Kirche & Co. und die Gewerkschaft
Von Wolfgang Weissgerber
Arbeitskämpfe im Bereich der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände sind zulässig - das besagt zumindest ein Rechtsgutachten des früheren Verfassungsrichters Jürgen Kühling. Alles andere wäre auch eine Überraschung gewesen, denn der Jurist hat das Gutachten im Auftrag der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di erstellt. Und die verfolgt natürlich gewisse Interessen: Sie möchte bei Kirche und Diakonie einen Fuß in die Tür bekommen.
Das ist legitim. Allerdings gibt es Beweggründe, die erst in zweiter Linie aus dem hehren Ziel herrühren, deren abhängig Beschäftigte vertreten zu wollen. Ein solcher Beweggrund ist die schiere Größe von evangelischer und katholischer Kirche sowie Diakonie und Caritas. Alle ihre Einrichtungen und Organisationen zusammengenommen, sind sie nach Ver.di-Angaben mit 1,2 Millionen Beschäftigten der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland.
Was dort geschieht, hat mittelbar auch Auswirkungen auf andere Branchen. Es sind stabilisierende Auswirkungen, solange Kirchen, Diakonie und Caritas auf ihrem so genannten Dritten Weg dem öffentlichen Dienst hinterhertrotten. Dabei übernehmen sie in der Regel den jeweiligen neuen Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) in ihren "Arbeitsrechtlichen Kommissionen". Dieser Automatismus ist aber nicht mehr selbstverständlich. Im Gegenteil versucht gerade die Diakonie, sich von den "Fesseln" des BAT zu lösen.
Der zweite Beweggrund ist weitaus schlichter: der Mitgliederschwund der Gewerkschaften.
Was liegt also näher, als sich neue Bereiche, nämlich die Firma Kirche & Co. zu erschließen? Für deren Personal hat man derzeit allerdings - in Ermangelung von Streikrecht und Tarifverhandlungen - wenig zu bieten. Darum also das Gutachten und der Ruf nach Tarifvereinbarungen.
Dies alles ist wichtig zu wissen als Hintergrund. Aber es entwertet weder die Aussagekraft des Gutachtens noch das Anliegen der Gewerkschaft. Diakonie-Chef Jürgen Gohde hat Ver.di zwar sogleich die "Dienstgemeinschaft" entgegengehalten, in der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen den kirchlichen Auftrag verwirklichten. Dieses Konstrukt hat auch seine Berechtigung. Es wird jedoch umso fragwürdiger, je weniger sich eine bestimmte Tätigkeit beispielsweise in der Diakonie von einem Job in der angeblich "freien" Wirtschaft unterscheidet.
Kirchliche Arbeitsplätze sind immer weniger Refugien für Beschäftigte, die anderswo nicht mithalten könnten. Die Anforderungen sind gestiegen, Professionalität ist selbstverständlich. Mit der Umwandlung von Dienststellen und -ämtern in Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) stellt sich die Kirche - aus guten Gründen - den Erfordernissen des wirtschaftlichen Lebens. Sie überträgt damit aber zugleich den Druck, der dort auf den Beschäftigten lastet, auf die eigene Belegschaft. Da erweist sich die vermeintliche "Dienstgemeinschaft" als Veranstaltung von höchst einseitigem Charakter.
Den Ausgang des Verfahrens bestimmen die Beschäftigten von Kirche und Diakonie letztlich selbst. Gehören sie in größerer Zahl einer Gewerkschaft an, so kommt es zwangsläufig, dass diese sie auch vertritt. Andernfalls besteht dazu keinerlei Anlass.
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